Urheberrecht und biographische Sachverhalte: Filmbiographie “Dr. Hope” – ein Plagiat?
01.März 2010
Das Leben schreibt die spannendsten Geschichten. Hatte ich gerade noch die zweiteilige Filmbiographie über „Dr. Hope“ in Arte (und später ZDF) angekündigt, kommen mir wenige Tage später Plagiatsvorwürfe zu Ohren, denen sich die Drehbuchautoren Torsten Dewi und Katrin Kaiser, jetzt Katrin Tempel, ausgeliefert sehen. Ich möchte den Fall nicht referieren, wer sich dafür interessiert, braucht nur zu googeln und findet genügend Zeitungs-Einträge zum jeweils aktuellen Stand der Auseinandersetzung. Auch der Blog „Wortvogel“ von Torsten Dewi ist erhellend und spannend zu lesen.
Mich beschäftigen andere Aspekte des Falls.
In den historischen Wissenschaften hat die Biographik einen zwiespältigen Ruf. Einerseits kommt Geschichte nicht ohne “große” Menschen und Macher aus, andererseits – nur allzu menschlich – sehen diese Heroen ihr Leben und Werk subjektiv. Wie viele Auto-Biographien sind regelrecht schöngeschrieben, voller Auslassungen und Vergesslichkeiten? Allein schon die Wahl dessen, was biographiert wird, ist subjektiv, und Wissenschaftler sind sich einig: Es gibt keine Objektivität in der Biographik, die über schlichte Fakten hinausginge.
Letztlich schreibt jeder Biograph über sich selbst und sein imaginäres Wunschbild – selbst wenn er thematisch Wallenstein oder Hitler oder Bismarck oder Dieter Bohlen oder „Dr. Hope“ in diesem Fall zum Gegenstand seiner literarischen Portraitkunst gewählt hat. Er schreibt über das, was ihn begeistert und irritiert, was er recherchiert, was er sich in Büchern und anderen Quellen angelesen, zusammengeschrieben und neu interpretiert hat – eben so, wie es seinem handwerklichen Vermögen entspricht und er es persönlich für gut und richtig hält. Die biographierte Person ist letztlich nur noch Anlaß zur Biographie als Kunstwerk, das mal mehr, mal weniger mit seinem Urbild zu tun hat, aber immer Kunstwerk eines externen Schöpfers ist - selbst wenn man die eigene Biographie, die Autobiographie schreibt.
Wir kennen es von den historischen Bildportraits und der Photographie mit der Frage: „Wie objektiv ist das Objektiv?“ Die Model- und Talent-Shows im TV beweisen es uns täglich: Erst durch die geschickte Inszenierung wird aus einem Heer von Nobodys ein Star. Oder anders ausgedrückt: Erst durch den Autor wird die Lebensgeschichte einer Person zur Biographie inszeniert.
Kannten Sie die Ärztin Hope Bridges Adams Lehmann (1855 bis 1916) schon lange? Wahrscheinlich nicht. Es ist das Verdienst der Augsburger Uni-Historikerin Prof. Dr. Marita Krauss, diese Frau wiederentdeckt und erstmals biographisch umfassend rekonstruiert zu haben, sei es durch Artikel und Bücher, durch Vorträge und Ausstellungen, durch Forschungsveranstaltungen. Wenn ich es richtig sehe, hat Marita Krauss diese Figur vor rund zwei Jahrzehnten für sich entdeckt, eine wissenschaftliche Leidenschaft für diese Frau entwickelt und sie seitdem unermüdlich erforscht, so dass Marita Krauss sich wohl im Laufe der Jahrzehnte eine Art Forschungsmonopol zu Hope Bridges Adams Lehmann mühsam erarbeitet hat.
Und dann kommen da zwei kreative Drehbuchautoren und andere kommerziell orientierte Zweitverwerter (u.a. die Filmproduktionsfirma von “Dr. Hope” sowie ZDF und Piper Verlag) und bedienen sich aus den mühsam erarbeiteten und publizierten Forschungen einer Wissenschaftlerin, als seien deren Arbeiten mit der Publikation zum allseits frei nutzbaren Gemeingut geworden. Das „Tannöd-Urteil“ scheint ja der künstlerischen Nutzung von Sachbüchern auch Recht zu geben, so dass sich das Duo Dewi-Kaiser keinerlei Vergehen schuldig fühlen muss. Wörtlich abgeschrieben – wie im Fall Hegemann – haben sie nicht, und die Herkunft ihrer Sachinformationen streiten sie nicht ab (wobei sie einige falsche Schreibweisen ungeprüft übernommen haben sollen, wie ihnen die Professorin vorwirft). Sie haben also recherchiert und einen eigenen neuen Text geschrieben, wie es alle ordentlichen Journalisten und Drehbuchautoren tun. Ich glaube nicht, dass man ihnen einen Vorwurf machen kann.
Die Problematik liegt anderswo: in unserem Rechtssystem. In meinen Augen ist auch das Tannöd-Urteil ein Schlag ins Gesicht für jeden Sachbuchautor! Mir ist unerklärlich, warum Sachbücher bis in die Figurenzeichnung hinein weniger schützenswert sein sollen, als fiktionale Werke. Biographien sind immer auch Fiktion! Letztlich ist die „Hope Bridges Adams Lehmann“ aus den Publikationen von Marita Krauss genauso subjektiv und ein Medienprodukt, wie „Dr. Hope“ von Dewi und Kaiser, und dementsprechend sind beide Werke urheberrechtlich schützenswert.
Doch es kann nicht angehen, dass Sachbuchautoren und Biographen kostenlos den „Steinbruch“ für Stoffe der Medienindustrie liefern und – neben Spott und wirtschaftlichem Schaden – auch noch juristisch das Nachsehen haben. Die Publikationen aus Wissenschaft und Forschung in den Geisteswissenschaften sollten juristisch weit mehr vor den Übergriffen der Medienindustrie geschützt werden, als es bislang Praxis ist.
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1. Dietmar Steinhaus | 02.März 2010 at 01:05
Ihre moralische Entrüstung über die Rechtslage ist vollkommen unberechtigt und nicht haltbar:
Natürlich ist die Nutzung von Sachbüchern frei. Sie wurden zur Nutzung veröffentlicht! Soll man die Informationen von Sachbüchern ignorieren? Was soll man dann recherchieren? Da bleibt nur das freie Fantasieren.
Eine Biografie als ein fiktionales Werk einzuordnen, ist ausgesprochen lächerlich: Sachbücher sind falsifizierbar, eben auch Biografien. Man kann über Cäsar nicht irgendetwas schreiben, weil man Fiktion betreiben will, man muss schreiben, was historisch haltbar ist und dies an aktuellen Forschungsergebnissen messen. Dies wiederum kann und muss sogar Eingang in Fiktionales wie Theater und Roman finden.
Eine Professorin ist als Lehrstuhlinhaberin der Bildung verpflichtet. Sie hat aus ihrem Forschungsfeld Ausstellung und mehrere Bücher entwickelt und damit Einkommen neben ihrem Hochschulgehalt generiert. Sie wurde nicht missbraucht, sondern hat ihre Ergebnisse veröffentlicht! Niemand brach bei ihr ein, niemand stahl ihr Manuskripte, alles ist aus veröffentlichten Quellen. Sie selbst hat die Öffentlichkeit hergestellt!
Rein rethorisch und absolut unhaltbar ist Ihre ,,Steinbruch”-Polemik: Romane über Personen wecken das Interesse an der historischen Person. Und damit an Ausstellungen und Sachbücher. Da wird niemandem etwas weggenommen, eher im Gegenteil, die Person wird bekannter und damit auch die Sachliteratur und Forschung.
Wem gehört eine historische Person? Wem historische Daten? Dem der am schnellsten schreibt? Am meisten? Am fundiertesten? Darf man überhaupt ,,fiktional” biografieren? Fallen Ihnen da nicht sofort historische Personen ein, bei denen das fatal wäre, frei und fiktional zu fabulieren?
Es ist absolut richtig, dass aktuelle Forschung und gute biografische Grundlagen Eingang in beispielsweise Literatur und Theater finden. Das war immer so, dass historische Personen Gegenstand von solcher Kunst sind und das ist richtig und wünschenswert! Wer da Urheberrechte an historischen Daten herleiten will, hat da Grundlegendes offenbar nicht verstanden: Wenn ich Münzen finde, feststelle, sie gehören in die Zeit des Augustus, sie restauriere und sachgerecht ausstellen will, habe ich immer noch ein gewaltiges Problem: Ich habe weder an den Münzen irgendwelche Rechte noch an den von mir erhobenen historischen Umständen!
Hätte das Autoren-Team frei fabuliert, wer wäre dann wohl aufgesprungen und hätte historische Ungenauigkeit vorgeworfen?
Wenn die Professorin nicht möchte, dass ihre Forschung verwendet wird, darf sie sie nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen! Wenn die Professorin sie veröffentlicht hat, und erwartet, dass man sie nicht weiter verwendet, wofür hat sie sie denn dann veröffentlicht? Um bewundert zu werden für ihre Leistung? Da ist sie in der Forschung aber irgendwie nicht so am richtigen Platz.
2. Roger Bader | 03.März 2010 at 15:59
Die aggressive Diktion im vorigen Kommentar erstaunt mich. Warum, Herr Steinhaus?
Es ist nichts Neues, dass das Genre der Biographien eine Sonderstellung zwischen Sachbuch und Belletristik hat. Figurenzeichnungen, atmosphärische Schilderung, Interpretationen, Schlussfolgerungen entziehen sich vielfach der nachprüfbaren Sachebene und lassen sich bestenfalls mit (oftmals vieldeutigen) Quelleninterpretationen belegen. Sind schon die Zeugenaussagen gegenwärtiger Ereignisse (beispielsweise einem Unfall) vielfältig und subjektiv, sind es Biographien in wesentlichen Elemente allemal.
Dass das Tannöd-Urteil umstritten ist, kommt nicht von ungefähr, scheint es doch der freien - kostenlosen - Nutzung von Sachbüchern zur Weiterarbeit Tür und Tor zu öffnen. Auf eine schlichte - provokative - Formel gebracht, läuft der Prozess dann so:
1. Sachbuch kaufen (kostet ca. EUR 20,-)
2. Brauchbare Fakten rausschreiben
3. Die extrahierten Fakten neue plotten
4. Mit neuem Plott neues (Dreh-)Buch schreiben und Film drehen
Damit entfällt weitgehend der eigene Rechercheaufwand von Primärquellen mit entsprechenden Kosten. Ein bequemes Prozedere für Zweit- und Drittverwerter! Dass sich ein Sachbuchautor - dessen Buch als Kernstück der Quellenlage genutzt wird - damit nicht glücklich zeigen kann, ist verständlich.
Wenn Marita Krauss als Uni-Professorin ihre Forschungen über Hope Bridges Adams Lehmann auf Staatskosten gemacht hat, ihre Sachbücher und Ausstellungen also mit Steuergeldern finanziert worden sind, wäre es - meiner Ansicht nach - erst Recht Pflicht der Autorin, der Uni und des Staates, diese Kosten mit Lizenz-/Nutzungsgebühren bei Zweit- und Drittverwertern wieder reinzuholen, will man sich nicht den Vorwurf machen lassen: Sozialisierung der Kosten, Privatisierung des Nutzens (in diesem Fall zugunsten der Filmproduktion und des Senders). Immerhin geht es im Fall Dr. Hope um eine 5-Millionen-Produktion, an der zahlreiche Personen sehr gut verdienen, nur nicht die Sachbuchautorin, auf deren Forschungen die Produktion beruht.
Dass Lizenzen und Nutzungseinschränkungen funktionieren, zeigen Publikationen im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich. Da wird die Verwertung von Forschungsergebnissen u.a. durch Patente geregelt.
Darüber nachzudenken, muss nicht verkehrt sein.
3. Dietmar Steinhaus | 04.März 2010 at 08:49
Meine Diktion ist die Folge der Haltung des Hausherren: Es wird so getan, als hätten die Autoren moralisch fragwürdig gehandelt, man könne ihnen leider nur rechtlich nicht beikommen. Da ist von ,,Übergriffen” die Rede, davon, Prof. Krauss habe die ,,Figur für sich entdeckt”, das Tannöd-Urteil sei ein Schlag ins Gesicht der Sachbuchautoren. Das ist schlicht nicht haltbar.
Sie, Herr Bader, bringen es auf eine ,,provokative Formel”. Danach bräuchten beispielsweise Drehbuchautoren nur ein Sachbuch billig kaufen und würden sich dadurch die Recherche an Primärquellen ersparen. Das Erforschen von Primärquellen soll im Umkehrschluss also Aufgabe von Sachbuchautoren sein? Seit wann denn das? Wieso muss ein Autor an Primärquellen? Schön, wenn er die Gelegenheit hat, und es ist auch schön, wenn er sie nutzen kann, aber Primärquellen, historische Zeugnisse usw. zu erforschen ist Aufgabe von Forschern. Wenn Autoren dies machen müssten, bzw. ihnen immer ein Plagiatsvorwurf drohte, wenn sie sich sich auf Forschungsergebnisse bezögen, wären ihnen die Hände gebunden. Wie lange soll denn die Recherche für einen Film beispielsweise über Margarete Steiff wohl dauern? Und wer sagt, dass trotz der dann aufwendigen Recherche nicht doch irgendein Sachbuchautor daher kommt, und den Vorwurf verbreitet, das sei alles schon in seinem Sachbuch geschrieben und damit geschützt? Um es deutlich zu sagen: Frau Prof. Krauss ist sicher nicht ,,irgendein Sachbuchautor”, aber es gibt solche zuhauf in übelster Ausführung, beispielsweise im Zusammenhang mit dem World-Trate-Center-Attentat, denen damit ein weiterer Schauplatz für ihre Selbstvermarktung geboten würde.
Ich habe Frau Prof. Krauss nicht vorgeworfen, ihre Ergebnisse auf Staatskosten erlangt und daraus dann weiteren Gewinn erzielt zu haben. Das ist ihre, falsche, Interpretation meiner Aussage. Ich halte bis dahin Prof. Krauss´ Vorgehensweise nicht nur für legitim, sondern für wünschenswert. Zusätzliche Arbeit muss zusätzlich entlohnt werden, das, was sie der Öffentlichkeit durch Ausstellungen und Sachbücher bietet, ist sein Geld wert, und sie hat es verdient; wahrscheinlich dürfte es bei dem zu vermutenden Arbeitsaufwand auch gerne mehr sein. Keinerlei Vorwurf von mir! Sie, Herr Bader, gehen also voll an meiner Argumentation vorbei. Mein Argument ist: Die Öffentlichkeit ist hergestellt, Prof. Krauss´ erziehlt damit Einkommen, also wird sie nicht ,,bestohlen”, wenn jemand aus ihren Austellungen oder Büchern Wissen mitnimmt und dieses weiterverwendet.
Sie scheinen sehr intelligent zu sein: Fällt Ihnen denn gar nicht auf, dass Frau Prof. Krauss´ Plagiatsvorwurf an den Grundpfeilern der Kultur rüttelt? Gerade Autoren müsste das doch sehr aufstoßen. Ich wiederhole mich: Ein Drehbuch oder Roman entsteht nicht, wenn man ein Sachbuch abschreibt. Selbst wenn man, wie Sie, Herr Bader, unterstellt, die Autoren hätten das Fiktionale wie etwa Atmosphäre oder ähnliches ,,geklaut”, wäre dies Atmosphäre weder im Roman noch im Drehbuch oder Film in gleicher Weise herzustellen wie im Sachbuch. Weil das ein anderes Genre mit eigenen Gesetzmäßigkeiten ist. Prof. Krauss kann kein Drehbuch schreiben, vermute ich, die Autoren von Drehbüchern und Romanen sind keine Historiker, und ihnen fehlen die Mittel, historische Quellen zu erheben und zu verwerten. Also müssen (!) sie auf Forschungsergebnisse zurückgreifen!
Ginge das nicht mehr, wäre das eine Beschneidung des Kulturbetriebes: Keine künstlerische Behandlung einer historischen Person oder historischer Ereignisse, von Julius Cäsar bis zum Wettlauf zum Mond, wäre möglich, ohne dass ein Sachbuchautor, der das jeweilige Thema ,,für sich entdeckt” hat, darauf Urheberrechtsansprüche geltend machen könnte. Wobei immer noch die Frage wäre, wem dieser möglicherweise vielen Sachbuchautoren des selben Forschungsgegenstandes das Urheberrecht ursprünglich zustünde.
Der grundlegende Fehler in Frau Prof. Krauss´ und Ihrer Argumentation ist, Sie übertragen Rechtsbegriffe auf Gegenstände verschiedener Lebensbereiche: Nur eine Forschungsarbeit kann eine Forschungsarbeit plagiieren. Nur ein Roman kann einen Roman plagiieren. Ein Film kann nicht Forschungsarbeit plagiieren. Ein Roman auch nicht. Hat Tschaikovsky Schakespear bestohlen, als er seine Fantasie-Ouvertüre ,,Romeo und Julia” komponierte?
Sehr geehrte Damen und Herren: Das nennt man kulturelles Leben! Man nennt das nicht Plagiat!
4. Andreas Mäckler | 04.März 2010 at 10:54
Jetzt möchte ich mich doch kurz in das interessante Gespräch einschalten, um klarzustellen: Ich habe den beiden Drehbuchautoren Torsten Dewi und Katrin Kaiser nicht unterstellt, sie hätten “moralisch fragwürdig gehandelt”. Im Gegenteil. Ich habe geschrieben:
“Das „Tannöd-Urteil“ scheint ja der künstlerischen Nutzung von Sachbüchern auch Recht zu geben, so dass sich das Duo Dewi-Kaiser keinerlei Vergehen schuldig fühlen muss. Wörtlich abgeschrieben – wie im Fall Hegemann – haben sie nicht, und die Herkunft ihrer Sachinformationen streiten sie nicht ab (wobei sie einige falsche Schreibweisen ungeprüft übernommen haben sollen, wie ihnen die Professorin vorwirft). Sie haben also recherchiert und einen eigenen neuen Text geschrieben, wie es alle ordentlichen Journalisten und Drehbuchautoren tun. Ich glaube nicht, dass man ihnen einen Vorwurf machen kann.”
Das habe ich geschrieben und sehe darin nichts Despektierliches (zumal wir in unseren frühen “Jugendjahren” auch mal Ex-Kollegen beim Gong-Verlag waren). Allerdings bin ich der Meinung, dass in diesem Fall, wo sich Forschung und Publikation so stark auf die Arbeiten der Professorin Marita Krauss konzentrieren, ein anderer Umgang mit ihr und ihrem Werk bei der Neubearbeitung / Zweitverwertung seitens der Produzenten zu überdenken ist, als wenn man über Julius Cäsar oder andere wohlbekannte Gestalten der Historie arbeitet und publiziert, zu denen es eine lange Forschungstradition und unzählige Sachbücher gibt, in die man sich erstmal lange einarbeiten muss.
In meinen Augen sind Produktionsfirma und Sender in der Leistungs- / Kompensationspflicht der Professorin gegenüber. Dass der Streit darüber in den Medien derzeit auf dem Rücken und mit dem Namen der Drehbuchautoren ausgeführt wird, halte ich übrigens ebenso für fatal und ungerecht, weil rufschädigend, wie das Tannöd-Urteil in der Diskussion umstritten bleibt, wie man leicht googeln kann.
Ich wünschte mir eine Stärkung der Rechte von Sachbuchautoren, das kann durchaus verständlich sein - nicht nur in Hinblick auf diesen Fall.
5. Dietmar Steinhaus | 04.März 2010 at 12:02
Sehr geehrter Herr Mäckler,
vielen Dank für Ihre Klarstellung! Ich habe mich offenbar zu sehr an Formulierungen wie dem ,,Übergriff” und dem ,,Steinbruch” aufgehängt.
Zwar möchte ich meine Argumente nicht wiederholen, aber doch vielleicht noch einmal etwas schärfer fassen und in der Sachfrage deutlich und scharf widersprechen:
Es ist vollkommen unerheblich, wieviel Material es zu einer historischen Person gibt, wie bekannt oder unbekannt sie ist. Der Autor kann an der Recherche-Situation nichts ändern und der Versuch, neue Stoffe zu verarbeiten, bedeutet ganz zwangsläufig, dass die Quellenlage dünn ist. Ein weiterer biografischer Film über Julius Cäsar erscheint mir für Autoren weniger interessant als über eine noch nicht sehr bekannte, aber hochinteressante Person.
Sie thematisieren eine Leistungs-/Kompensationspflicht der Professorin gegenüber. Auch da würde ich auf zwei Ebenen deutlich widersprechen wollen: Es ist sicher eine Vertrauensfrage, aber die Darstellung des Autoren Dewi genau zu diesem Punkt, eben dass man die Sachbuchautorin ,,ins Boot holen” wollte, sie dies aber scheitern ließ, um sich jetzt darüber zu beklagen, erscheint mir glaubhaft und das Verhalten der Firma wie der Autoren vollkommen integer. Und hier kommt die zweite Ebene: Es bestand nicht die geringste Verpflichtung der Autoren oder der Firma, Prof. Krauss als Beraterin zu engagieren, weil die Quellen öffentlich sind.
Wenn man hier soetwas wie Schädigung der Professorin sehen will, muss man gleichzeitig den Schaden benennen. Welcher könnte das sein? Dass sie aus dem Film keinerlei direkte Einnahmen erzielt, liegt in ihrer Verantwortung; da glaube ich der Darstellung Dewis. Ebenso, dass sie nicht genannt wurde. Weder ihre Einnahmen aus den Austellungen noch ihren Bücher nehmen Schaden. Im Gegenteil! Es ist doch völlig klar, dass, wenn der Film erfolgreich ist, die Sachbücher und Austellung zusätzliches Interesse erfahren.
Sie wünschten sich eine Stärkung der Rechte von Sachbuchautoren. Das müssten Sie konkretisieren, damit ich Sie nicht falsch verstehe. Bis jetzt würde ich sagen, der Sachbuchautor veröffentlich seine Erkenntnisse und erzielt damit Einnahmen. Damit sind die Informationen jedem zugänglich und insbesondere zur künstlerischen Bearbeitung frei. Und hier liegt in meinen Augen Ihr Denkfehler: Dies nutzt beiden Seiten! Nichts wäre schlimmer für eine sachliche Erhebung, finde ich jedenfalls, als wenn sie ohne künstlerisches, politisches, gesellschaftliches, fachliches oder sonstiges Echo verklänge!
Frau Prof. Krauss hat sich sehr verdient gemacht. Von dem Film wird sie und wird ihr Thema profitieren (das meine ich jetzt nicht nur wirtschaftlich!) Sie hätte davon mehr profitieren könne, hätte sie sich, da glaube ich wie gesagt der Darstellung des Autoren, weil sie in sich völlig stimmig ist, anders und angemessen verhalten. Niemand wollte und will ihr schaden, ein Drehbuch und ein Roman ist kein Plagiat eines Sachbuches, und es ist richtig, erstrebenswert und zu fordern, dass eben nicht durch hergeleitete Urheberrechte von Sachbuchautoren an der untersuchten Sache eine weitere Verwendung des Stoffes auf anderer Ebene behindert würde.
Also kurz: Es ist keine Häme, aber ein Forscher sollte sich freuen, wenn seine Ergebnisse ein künstlerisches und gesellschaftliches Echo finden! Das macht kulturelles Leben aus und nutzt letzlich auch dem Forscher und seiner Sache!
Sollte mein erster Kommentar etwas zu forsch formuliert sein, bitte ich hier um Entschuldigung.
6. Torsten Dewi | 04.März 2010 at 13:22
Als “Betroffener” möchte ich zuerst einmal anmerken, auf welch erfreulichem Niveau, und mit welche erfreulicher Argumentationstiefe, diese Diskussion hier abläuft.
Vieles, was ich sagen könnte, wurde bereits gesagt. Ausführlich. Darum möchte ich nur ein paar Anmerkungen in den virtuellen Raum werfen:
- Frau Krauss möchte Geld nicht für ihre Universität, oder für den Steuerzahler: Sie will Geld für sich selbst. Und einen Credit für sich selber.
- Frau Krauss wurde ein Credit und eine fünfstellige Summe geboten, die sie mit dem Verweis auf Eigentumsrechte an der historischen Figur Hope ablehnte. Es geht hier nicht um die Anerkennung ihrer Arbeit, sondern um die Vereinnahmung einer historischen Person. Die Produktionsfirma, die Autoren, und der Buchverlag haben sich alle Mühe gegeben, zu einer Einigung zu kommen. Die Bringschuld endet, wenn die Gegenpartei keine Einigung will.
- Das “Tannöd”-Urteil ist kein Schlag ins Gesicht von Sachbuchautoren (die man übrigens von schreibenden Forschern strikt trennen sollte, weil der Raum für kreative Interpretationen deutlich breiter ist), weil er nur die bisher übliche Rechtsprechung bestätigt. Das mag Sachbuchautoren nicht gefallen, ist aber nunmal so.
- Es hätte Frau Krauss freigestanden (unabhängig von ihrer Qualifikation dazu), einen TV-Zweiteiler zu dem Thema zu entwickeln, oder das Material in Form eines Romans aufzuarbeiten. Das hat sie nicht getan. Stattdessen hat sie gewartet, bis ein solches Projekt in Arbeit war, um sich diesem dann aufzuzwingen. Wer Kooperation verlangt, sollte auch kooperieren wollen - “nur nicht die Sachbuchautorin, auf deren Forschungen die Produktion beruht.”
- Genau das sind die fahrlässigen wie falschen Aussagen, auf denen der ganze Konflikt aufbaut. Das Drehbuch beruht nicht der Forschung von Frau Krauss, sondern bezieht sich in Teilen auf Fakten, die u.a. in Frau Krauss Büchern nachzulesen sind. Wer allen Ernstes glaubt, die Herkulesarbeit eines solchen Projekts sei die Beschaffung historischer Fakten, der hat es noch nie probiert. Die Aufgabe des Autors ist es, ein Leben in eine lebendige Geschichte zu verwandeln. Eine Biographie ist eben keine Fiktion, und sollte es auch nicht sein. Besonders im wissenschaftlichen Kontext sind Autoren verpflichtet, Mutmaßungen und fiktionale Beifügungen zu kennzeichnen. Wir haben nicht drei Jahre an den Drehbüchern gearbeitet, weil wir die Kommas von Frau Krauss kopiert haben. Es war die Arbeit an der Geschichte, die sich hinzog. Ich rate noch einmal, es zu probieren, bevor man das abtut.
- Letztlich: Es hat immer noch niemand die Vorwürfe von Frau Krauss tatsächlich überprüft. Hat jemand (auch hier) beide Bücher (und die Drehbücher, die ich für diesen Zweck durchaus zur Verfügung stellen würde) gelesen, verglichen, und die kreativen Überschneidungen analysiert? Bisher gibt es nicht mehr als eine rufschädigende Behauptung - und es stünde Sachbuchautoren, Journalisten und Wissenschaftlern gut zu Gesicht, diese erst einmal an den Fakten zu messen.
7. Andreas Mäckler | 04.März 2010 at 13:36
Kein Problem, Herr Steinhaus! Vielleicht habe ich mich auch in einzelnen Formulierungen unglücklich ausgedrückt und damit unbeabsichtigt Ihren Unmut provoziert, was mir auch Leid tun würde. Dafür ist dieses Forum ja da, um sich substantiell und tiefergehend auszutauschen. Dank Ihnen daher herzlich für Ihre ausgezeichneten Beiträge - ebenso Dank an Roger Bader. Dass ich nicht immer Ihrer Meinung bin, ist doch wunderbar und hilft dem Erkenntnisfortschritt!
Ich glaube auch Torsten Dewis Darstellung (und der der Filmproduktion, aber auch der von Prof. Krauss) und kann mir das Scheitern der Zusammenarbeit lebhaft vorstellen. Manchmal stimmt einfach die Chemie nicht zwischen Wissenschaftlern und Medienmenschen. Sie leben bisweilen in verschiedenen Welten, die sich nicht vertragen können.
Nur - und das ist meine Überlegung / Argumentation: Es kommt auf diese (gescheiterte) Zusammenarbeit gar nicht an! Prof. Krauss hat mit ihren Publikationen einen Großteil der Recherche-Materialien geliefert und hat daher Anspruch auf Zahlung für die Nutzung der Materialien durch die Drehbuchautoren, die von der Filmproduktion bzw. vom Sender zu zahlen ist.
Mehr fällt mir dazu jetzt nicht ein. Die Vorstellung, dass bei diesem 5-Millionen-Projekt nur die Sachbuchautorin völlig leer ausgehen soll, wo andere gut mit ihrer Grundlagenarbeit verdienen, stimmt mich nachdenklich.
8. Torsten Dewi | 04.März 2010 at 13:43
“Prof. Krauss hat mit ihren Publikationen einen Großteil der Recherche-Materialien geliefert und hat daher Anspruch auf Zahlung für die Nutzung der Materialien durch die Drehbuchautoren, die von der Filmproduktion bzw. vom Sender zu zahlen ist.” - sorry, beide Teile dieses Satzes sind schlicht falsch.
- Woher nimmst du die Information, Frau Krauss hätte einen Großteil der Recherche-Materialien geliefert?
- Selbst WENN dem so wäre, nach welchem Gesetz hätte sie einen Anspruch auf Zahlung? Gilt die Unterscheidung von historischem Fakt und kreativer Eigenleistung gar nicht mehr?
Es sollte klar sein, dass “für Sachbuchautoren wünschenswert” und “nach Rechtslage” nicht austauschbar sind.
Ich finde es auch schwierig, wie man in diesem Fall ALLEN Beteiligten glauben kann. Wir widersprechen einander ja. Es ging nicht um Chemie - es ging um Kohle, Macht, und Ruhm.
9. Dietmar Steinhaus | 04.März 2010 at 13:54
Mir machen solche Diskussionen Spaß, deshalb möchte ich auf Ihre letzte Stellungnahme eingehen:
Ich halte es auch für denkbar, dass da die Chemie nicht stimmte, wie man so sagt. Was die Darstellung Torsten Dewis auf mich glaubhaft wirken lässt, ist unter anderem, dass er respektvoll über Frau Prof. Krauss´ Arbeit spricht und deutlich macht, dass er bei dem Gespräch der Professorin mit der Firma nicht anwesend war. Dementsprechend ist auch formuliert, wie das Gespräch verlaufen ist, was dazu führte, dass man sie im Nachspann nicht ewähnen wird; es gab ja auch keine Zusammenarbeit und ihre Erwähnung hätte auch nicht davor geschützt, von ihr ,,angegriffen" zu werden, wenn ich da alles richtig verstehe.
Um es deutlich zu sagen: Frau Prof. Krauss hat nichts geliefert, sie hat veröffentlicht. Auch wenn das ein 5-Millionen-Projekt ist, hat sie keine Ansprüche, genauso wie sie nicht das Risiko trägt, wenn das Projekt wirtschaftlich floppt. An dem konkreten Projekt hat sie gegen den Wunsch des Autoren nicht mitgewirkt, also ist da auch nichts direkt zu verdienen. Indirekt wird sie profitieren, je nach Größe des Erfolges.
10. Andreas Mäckler | 04.März 2010 at 16:08
Lasst uns nicht an der Formulierung “Materialien geliefert” versus “veröffentlicht” als Unterschied streiten. Wer veröffentlich, liefert damit auch per se (Sach-Informationen). Das habe ich mit “geliefert” ausdrücken wollen.
Natürlich ist es derzeit Spekulation seitens der Medien und auch von mir, dass Prof. Krauss durch ihre Ausstellung und Publikationen einen Großteil der Hintergrundmaterialien zum neuen Werk von Dewi / Kaiser “beigesteuert” / “geliefert” hat - man muss sich nur die Publikationsliste zu diesem Thema anschauen und findet (nahezu) allein den Namen von Prof. Krauss - soweit ich das als Laie sehen kann.
Wenn diese Schlussfolgerung falsch ist, würde ich als Betroffener substantiell den Gegenbeweis antreten, um diese Spekulation und Marita Krauss’ Behauptung zu entkräften. Das geht aber nur - meiner Meinung nach - auf der Sachebene, nicht durch Behauptungen.
Generell - um auf Torstens Beitrag Bezug zu nehmen - empfinde ich Widersprüche zwischen den Parteien nicht als Grund, ihnen nicht gleichermaßen zu glauben - vor allem als aussenstehender Dritter, der nur auf Medienberichte, Statements der streitenden Parteien und auf seine eigenen Gedanken zurückgreifen kann. Subjektiv und interessengeleitet (das unterstelle ich mal) sind viele Aussagen ohnehin - wie eben auch Biographien “kreative Eigenleistungen” und nicht nur Faktendarstellung sind.
Letztlich - um Torstens letzten Satz mit einem Augenzwinkern aufzugreifen - sind “Kohle, Macht und Ruhm” doch die stärksten und am schwierigsten zu bändigenden Explosivstoffe in der “Chemie” - wie man an diesem Fall einmal mehr eindrucksvoll sehen kann.
Nur, das meine ich jetzt ernsthaft: Ich frage, ob diese ganze Auseinandersetzung - die in meinen Augen bisweilen den Charakter einer “Schlammschlacht” zeigt - überhaupt Sache der beiden Drehbuchautoren und Prof. Krauss ist bzw. sein muss. Ist diese Auseinandersetzung nicht eher ein Fall für die Juristen der Produktionsfirma / des Senders und der Uni bzw. des Verlags von Prof. Krauss?
In meinen Augen erscheint mir der Streit wie ein Gladiatorenkampf zwischen Torsten Dewi / Prof. Krauss, in dem sich die Strippenzieher vornehm zurückhalten. Doch welchen Sinn macht es, wenn sich Drehbuchautoren und Sachbuchautoren bekämpfen? Beide haben doch ihre Arbeit nach bestem Wissen und Können gemacht und sind ohnehin nicht die Instanzen, die darüber zu entscheiden haben, wie das Budget im großen Geldtopf verteilt wird. Warum sich - Frage an Torsten - zum Sprachrohr der Geldgeber machen, ohne Geldgeber zu sein?
Als Autorenkollege, der auch schon durch mediale Himmel und Höllen gelaufen ist, kann ich gut beide Parteien in ihren Argumenten, im Klagen und Fluchen verstehen. Hoffentlich reibt ihr euch dabei nicht allzu sehr auf, kann man nur wünschen.
11. Torsten Dewi | 04.März 2010 at 17:42
Andreas, ich denke, du siehst da viele Dinge sehr grob vereinfachend. Bei einer Schlammschlacht sollte man durchaus im Auge behalten, wer die angefangen hat - und das waren nicht wir. Im Gegenteil: Vor der Presseoffensive der Historikerin haben wir sie mit allem Respekt behandelt. Auch in meiner Replik auf die Vorwürfe habe ich ihre Arbeit in höchsten Tönen gelobt. “Zurückschlagen” ist nicht dasselbe wie “schlagen”.
Was die faktische Leistung von Frau Krauss angeht: Ich empfehle, mal die Quellenliste in ihrem eigenen Buch durchzuschauen. Nur in der Wikipedia nachschauen (wo zufälligerweise fast alle Verweise auf andere Quellen kürzlich gelöscht wurden) gilt nicht.
“Natürlich ist es derzeit Spekulation seitens der Medien und auch von mir, dass Prof. Krauss durch ihre Ausstellung und Publikationen einen Großteil der Hintergrundmaterialien zum neuen Werk von Dewi / Kaiser “beigesteuert” / “geliefert” hat” - dann sollte man das vielleicht nicht als Fakt nachplappern. Ich stelle die Frage nochmal: Hat IRGENDWER versucht, die Anschuldigungen faktisch zu prüfen? Gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr?
“Geliefert” und “veröffentlicht” sind in der Tat zwei gänzlich verschiedene Paar Schuhe, und solche Feinheiten sollte man gerade bei einer so detailreichen Diskussion beachten. “Geliefert” impliziert einen Abnehmer (also wir, die Produktion), “veröffentlicht” belegt nur eine Veröffentlichung, die Bereitstellung von Informationen ohnen einen konkreten Abnehmer, den man dann zur Kasse bitten will.
“…wie eben auch Biographien” “kreative Eigenleistungen” und “nicht nur Faktendarstellung sind” - auch hier verweise ich auf den Unterschied “einfaches Sachbuch” und “wissenschaftliche Forschungsarbeit”. Fakten zu erfinden ist für sich genommen keine kreative Eigenleistung und in der Wissenschaft unredlich. Frau Krauss’ Buch hat keinen Plot, ist demnach auch keine “Biographie” im eigentlichen Sinne, und schon gar nicht geeignet als Vorlage für ein Drehbuch. Dass Frau Krauss das nicht versteht, beweist nur, dass sie keine Ahnung von Drehbüchern hat.
Warum ich mich zum Sprachrohr der “Geldgeber” mache (was nicht mal stimmt - ich stehe auf der Seite der Produktionsfirma, das Geld kommt aber vom Sender)? Weil wir Frau Krauss in die Produktion einbinden wollten, und sie uns zum “Dank” aus dem Projekt drängen wollte? Weil sie uns in der Presse mit rufschädigenden Verleumdungen schaden will? Weil sie unsere Arbeit als inkompetent und plagiiert bezeichnet? Weil Hofmann & Voges in der Zusammenarbeit immer fair, transparent, kompetent und sachlich war? Da kommt einiges zusammen…
Mir scheint, als werde hier die Sachbuchautorin der guten Sache wegen verteidigt, ohne dass der tatsächliche Fall in Betracht gezogen wird. Mehr Leistungsschutz mag in dem Bereich ja angebracht sein - aber das ändert eben nichts daran, dass Frau Krauss mit ihren Methoden dafür nicht als “postergirl” taugt.
Übrigens würde ich gerne mal die Frage in den Raum stellen, wie ihr euch das vorstellt, denn Frau Krauss’ Buch war ja nur eine von vielen Quellen. Sollte Frau Krauss 60 Prozent Lizenzgebühren bekommen? Müssten dann nicht wiederum ihre Quellen das Geld zugeteilt bekommen? Kriegt die Autorin des Buches über die Prozesse gegen Hope dann noch 20 Prozent? Die Familie von Hope, denen die Erbrechte an Hopes Buch gehören, weitere 10? Jeder Autor eines Artikels über Hope 2 Prozent? Was ist mit dem Autor der TV-Doku über Hope? Und die Wikipedia hat mir mit Informationen geholfen, z.B. ab wann es Litfaßsäulen, Fahrräder und Spritzen gab. Gehen die leer aus? Wie sollte sowas denn PRAKTISCH gehen?
Und ja, die rechtlichen Schritte sind eingeleitet und werden von unserer Seite konsequent durchgezogen. Die Behauptungen der Gegenseite sind längst widerlegt. Ich bin da sehr optimistisch…
12. Andreas Mäckler | 04.März 2010 at 22:05
Okay, mir fällt jetzt nichts Kluges zur Sache mehr ein, als in dieser Runde für die erhellenden Beiträge zu danken und Euch, Torsten und Katrin, aber auch der Frau Prof. Krauss, alles Gute in der juristischen Auseinandersetzung zu wünschen. Alle dürfen sehr gespannt sein, wie es weitergeht. Haltet uns auf dem Laufenden!
13. Torsten Dewi | 08.März 2010 at 11:22
Generell finde ich das jetzt ein wenig schwach, Andreas. Du bist auf KEINE der elementaren Fragen tatsächlich mal eingegangen. Wäre denn gerade HIER nicht der richtige Ort, die Problematik von fiktionalisierten Biographien zu besprechen?
Ich kann dann leider nur konstatieren: Es werden die Behauptungen der Historikerin weiterverbreitet, ohne dass sie auch nur oberflächlich überprüft werden. Es wird geglaubt, was dem eigenen Vorurteil entspricht.
Es wird ein Urheberrechtsanspruch für Biographien proklamiert, ohne auch nur die grundlegenden Fragen zu erötern - wie lassen sich kreative Leistung und historische Fakten trennen, bzw. kennzeichnen? Wie soll ein Leistungsschutz überhaupt aussehen?
Schade.
14. Andreas Mäckler | 09.März 2010 at 00:15
Torsten, das “ein wenig schwach” ist Deine Bewertung. Meine Ansicht ist eine andere:
Die Leser / Mitschreiber in diesem Thread und ich können nur Zaungast, Beobachter des Konflikts = Eures Konflikts sein, der in Medienberichten vermutlich verzerrt widergespiegelt wird. Als “Hausherr”, wie Dietmar Steinhaus nett schreibt, kann ich in diesem Biographie-Blog dazu nur ein Gesprächsforum anbieten, weil die Problematik konkret die Arbeit von Biographen betrifft und damit zentrales Thema meines Blogs ist. Ich würde niemals das Thema “Hegemann” näher hier behandeln wollen. Wenn in den Medien Euer Fall mit dem von Helene Hegemann in Verbindung gebracht wird, dann ist das falsch und kann rufschädigend sein.
Wir - damit meine ich alle Schreiber in diesem Biographie-Blog, Dich als Betroffenen eingeschlossen - sind jedoch keine Richter und kein Gericht. Ich habe von Anfang an klargestellt, dass ich persönlich Deine / Eure Arbeit ebenso wenig diskreditiere, wie die von Prof. Marita Krauss. Ich sehe kein professionelles Fehlverhalten bei Dir oder Katrin Kaiser, was die Recherche und das Schreiben Eures Drehbuchs und Romans zu Dr. Hope angeht. Ihr habt ein eigenes Werk erstellt, eine neue - wohl die erste - fiktionale Biographie über diese Frau geschrieben, aufbereitet in zwei Medien: Film und Buch - kein Zweifel.
Aber, und das ist meine - meinetwegen subjektive - Position: Ich sehe ein großes Rechtsproblem in der lizenzfreien Nutzung von Sachbüchern allgemein, und speziell in derjenigen von Prof. Krauss’ Publikationen zu diesem Thema Dr. Hope.
Jeder Fotograf, der die Münchner Marienkirche oder irgendeine andere Sache fotografiert, die Millionen Menschen täglich sehen, hat Honoraranspruch, wenn sein Foto von anderen Verwertern kommerziell genutzt / abgedruckt wird. Doch wenn ein Forscher jahre- bzw. jahrzehntelang über eine Sache oder eine Person forscht, die vorher nahezu niemand kannte bzw. die in Vergessenheit geraten war, und dabei zahlreiche Fakten zutage / zur Ausstellung und Publikation bringt - dann soll das lizenzfrei sein, wenn andere diese Ergebnisse für eigene Werke nutzen?
Das geht mir nicht - zumindest bis jetzt nicht - ins Hirn, zumal wir in einer Welt leben, wo nahezu alles lizensiert wird und Geld kostet: Da soll es damit getan sein, dass man ein publiziertes Sachbuch kauft und es dann “in den Fakten” als Zweit- und Drittverwerter kostenlos nutzen kann? Immerhin sei zu bedenken, dass auch die Erforschung von biographischen Fakten nicht nur eine teure und zeitaufwändige, sondern auch eine kreative Herausforderung darstellt.
Wissenschaftliche Autoren müssen ebenso kreativ in ihrer Arbeit sein, wie belletristische Autoren. Ich sehe prinzipiell - was Kreativität und Fleiß angeht - keinen großen Unterschied zwischen wissenschaftlichen und belletristischen Autor. In den berühmten Biographien - nehmen wir Golo Mann und seinen “Wallenstein” als Beispiel - sind Belletrist und Forscher eins.
Natürlich hast Du völlig Recht, Torsten: Alle Journalisten und auch ich schreiben von anderen ab, wir referieren “Fakten” aus irgendwelchen “Quellen” der Medienwelt, die wir für richtig oder wahrscheinlich halten. “Die ganze Wahrheit” in diesem Problemfall kennst wahrscheinlich selbst Du nicht - was einfach nur besagen will, dass jeder von uns subjektiv ist - wir als Zaungast / Beobachter / Voyeure sind es per se, aber auch Du wirst nicht immer nur objektiv sein (das unterstelle ich mal freundlich).
Meine Haltung ist einfach: Die Argumente von Prof. Krauss als Gegenseite sind auf alle Fälle ebenso zur Kenntnis zu nehmen und zu würdigen, wie Eure. Ich finde nicht, dass man mir den Vorwurf machen kann, in diesem Blog nur ihre Seite zu vertreten. Immerhin schreibt Prof. Krauss in diesem Blog (leider) überhaupt nicht, während Du, Torsten, uns mit allen Informationen versorgen kannst, die Du publizieren magst.
Natürlich könnten wir hier überlegen, wie ein “Leistungsschutz überhaupt aussehen” soll. Doch dafür fehlt mir die Zeit und Kompetenz. Im Ernst, Torsten: Die Problematik ist in meinen Augen größer als Euer Fall. Ich bin der Meinung, Juristen sollten sich damit beschäftigen. Die stellen locker 200,- Euro und mehr pro Arbeitsstunde in Rechnung - da kann ich als freier Autor nicht mithalten - was die Problematik einleuchtend illustriert:
Manche Leute bekommen für ihre denkerischen und kreativen Leistungen eine Menge Geld, weil sie in der richtigen Position zum Geldtopf stehen, und die meisten Anderen bekommen wenig oder gar nichts, obwohl sie genauso viel denken und zeitlich leisten.
Das ist vielleicht ein gutes Bild für die Problematik dieses Falls.
Wenn jemand aus der Leserschaft neue Argumente und Hintergrundinformationen zu dem Thema beisteuern kann - seid willkommen! Aber ich für meinen Teil finde es auch völlig okay, einfach zu gestehen, nichts Kluges mehr beisteuern zu können. Warum sollten wir uns hier in dem Blog Gedanken über juristische Probleme machen, ohne Juristen zu sein und dafür bezahlt zu werden?
Ich glaube ja nach wie vor, Torsten: Eigentlich ist das Problem weder eines von Dir und Katrin, noch eines von Marita Krauss, sondern eines der Firmen, die die Verwertungsrechte der Arbeiten von Euch bzw. von Prof. Krauss vertreten. Deren Anwälte sollten den Fall ausfechten und Euch als Zeugen behandeln, aber ansonsten in Ruhe lassen.
15. Andreas Mäckler | 09.März 2010 at 06:51
Noch ein kleiner Nachtrag zu dem heute Nacht Geschriebenen: Die Rolle der Medien sollte in diesem Fall ebenso berücksichtigt werden, vor allem, wenn es um die Frage der Rufschädigung des Autorenpaars Dewi / Kaiser geht.
In meiner Wahrnehmung liegt eine Rufschädigung vor, doch nicht deshalb, weil Prof. Krauss ihre - wie ich finde - berechtigten Sachvorwürfe öffentlich gemacht hat, sondern weil diese Vorwürfe in den Zeitungsberichten angespitzt, angeheizt und in unmittelbare Nähe zum Fall Hegemann gebracht worden sind, sodass der Eindruck entsteht, der Fall Dewi / Kaiser sei eine Fortsetzung bzw. Variante des Falls Hegemann.
Das ist infam und auch ich wäre darüber mehr als sauer, doch vermutlich weniger auf Prof. Krauss, die den Stein wohl ins Rollen gebracht hat, als vielmehr auf die Journalisten / Medien, die den Stein in diese rufschädigende Bahnen gelenkt haben. Journalistisch hätte man den Fall auch schlicht und sachlich in wenigen Zeilen abhandeln können: die Vorwürfe der Frau Prof. Krauss nennen, Eure Entgegnung dazu bringen, einen eigenen kurzen Kommentar dazu abgeben und fertig. Auch Journalisten sind weder Ankläger noch Richter, selbst wenn sie sich dazu bisweilen gerne aufspielen.
16. Dietmar Steinhaus | 10.März 2010 at 01:33
Sehr geehrter Herr Dr. Mäckler,
jetzt bin ich doch einigermaßen überrascht: In Ihrem letzten Statement wiederholen Sie im Grunde das Gleiche wie in Ihrem ursprünglichen Artikel, ohne in irgendeiner Weise auf die vorgebrachten Argumente einzugehen. Wozu dann eine Diskussion? Um Gesprächskultur vorzugaukeln?
Ich will jetzt nicht im Einzelnen auf Ihr zuletzt Geschriebenes eingehen, dazu ist das jetzt zu umfangreich. Aber zu sagen, ,,jaja, alles ganz spannend und erhellend, aber wir sind nur Zaungast und nichts genaues weiß man nicht" finde ich auch reichlich dünn!
Was soll denn soetwas: ,,Immerhin schreibt Prof. Krauss in diesem Blog (leider) überhaupt nicht, während Du, Torsten, uns mit allen Informationen versorgen kannst, die Du publizieren magst."? Warum ist Torsten Dewi vorzuwerfen, dass er sich der Diskussion stellt? Kann Prof. Krauss das nicht? Hat sich Torsten da einen illegitimen Vorteil verschafft? Sagt er nichts, ist das feige, sagt er was, ist es unfair?
Ihre ganze ,,Zaungast-Richter"-Bebilderung gefällt mir überhaupt nicht. Sie ist bequem, und sie wirft denen, die sich eine Meinung fundiert bilden wollen vor, sich als Richter aufzuspielen.
Aber ganz besonders ärgerlich ist, dass Sie tatsächlich auf keines der Argumente substantiell eingehen, sondern nur die alte Haltung wiederholen. Und, was soll ich sagen: Sie ist falsch! Was für ein Unsinn ist es, Wissen und Informationen urheberrechtlich schützen zu wollen! Das Patent- und Urheberrecht ist umfangreich und bietet hinreichend Schutz. Und jetzt soll jede Sachbuch-Information als Information urheberrechtlich zu schützen sein? Da wird es schwierig für Filme wie ,,Die Tudors", finden Sie nicht? Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die Autoren, Produzenten und der Regisseur ohne ihr Wissen aus Sachbüchern etwas Vernünftiges auf die Beine stellen konnten.
,,Buddenbrooks" sind heikel, aber ,,Die Manns"! Eieiei, da kommt einiges auf die Produzenten zu!
Jeder Autor, der sich mit historischen Personen und Ereignissen beschäftigen will, jeder Roman, jedes Theater-Stück, jeder Film, jedes Hörspiel, jedes Gedicht über historische Ereignisse und Personen wird vor das Problem gestellt, keine bereits erhobenen Daten und Informationen zu verwenden, weil die bereits irgendwo, von irgendeinem Forscher niedergelegt und irgendeinem Sachbuchautor veröffentlicht worden sind. Und damit sind diese Daten dann urheberrechtlich geschützt und nicht mehr frei verfügbar. Schluss mit künstlerischer Auseinandersetzung, weil Sachbuchautoren eine Person oder ein Ereignis ,,für sich entdecken"!
Morgens aufstehen, die Sonne scheint, ich fühle mich großartig, hoppla: Ich entdecke das Thema Helmut Schmidt und die Hamburg-Flut für mich! Genial! Kein Film, kein Buch mehr ohne Gewährleistungszahlungen an mich!
Aber nun noch einmal etwas ernsthafter, Herr Dr. Mäckler: Das hier ,,Manche Leute bekommen für ihre denkerischen und kreativen Leistungen eine Menge Geld, weil sie in der richtigen Position zum Geldtopf stehen, und die meisten Anderen bekommen wenig oder gar nichts, obwohl sie genauso viel denken und zeitlich leisten." ist kompletter Unsinn und ich weiß nicht, was soetwas soll. Wer ist denn hier derjenige am Geldtopf und wer der Übervorteilte? Was hat diese Lamentiererei mit dieser Sache zu tun?
Ich finde es wirklich ärgerlich, dass Sie derartig in der Lage sind, komplett alles zu ignorieren, was an Informationen zu Ihnen gelangt ist. Sie könnten (!) eine differenzierte Meinung bilden, verstecken sich aber hinter einer scheinneutralen indifferenten Zaungasthaltung, die aber gegen die Tatsachen eine eindeutige Stoßrichtung hat. Ich mag soetwas gar nicht.
17. Dietmar Steinhaus | 10.März 2010 at 08:44
Vielleicht sind doch Beispiele am besten geeignet, meinen Standpunkt zu verdeutlichen:
a) Wir stellen uns einen ausgezeichnete Wissenschaftler und charismatischen Erzähler vor. Nennen wir ihn Carl S. Carl veröffentlicht ein populärwissenschaftliches Sachbuch ungeheurer thematischer Bandbreite und eine gleichnamige Fernsehreihe, nennen wir sie ,,Cosmos”. Darin enthalten sind Kurzbiografien verschiedener wissenschaftlicher Größen wie etwa Johannes Kepler. Im Anhang veröffentlicht er seine Quellen. Forschungs-Ergebnisse und zugrunde liegende Sachbücher. Carl hat zwar auch Primärquellen verwendet, er ist ja ein herausragender Wissenschaftler und maßgeblich an Raumfahrtprogrammen beteiligt, nehmen wir jedenfalls mal an, aber eben auch Sekundärquellen. Der wissenschaftliche Fortschritt und auch die durch die Umstände bedingte verkürzende Darstellung ermöglichen Falsifikationen und Ergänzungen. Das ist der urheberrechtliche Stand der Dinge.
b) Stellen wir uns einen anderen Typus des Sachbuchautoren vor und nennen wir ihn Gerhard W. Gerhard ist kein Wissenschaftler und wissenschaftliches Arbeiten ist ihm nicht nur fremd, er lehnt es sogar ab. Ihm genügt der Augenschein. Stellen wir uns Gerhard als Journalisten mit einem ausgeprägt narzisstischem Hang und ausgesprochen flapsigen Schreibstil vor. Gerhard entdeckt auf den Dokumentationen der zusammenbrechenden Twin-Tower die durch den Druck verursachten Staubwolken, die unterhalb der einstürzenden Etagen aus den Fenstern brechen. Daraus schlussfolgert er, dies sind Sprengungen, weil es aussieht wie Sprengungen. Daran hält er fest, auch wenn jeder Fachmann für Sprengungen sagt, dies ist nicht so, es sieht weder so aus, noch ist das möglich. (Zur besonderen Würze stellen wir uns zusätzlich vor, dieser Gerhard veröffentlicht auf seiner HP das Bild eines sterbenden 17-jährigen Mädchens, mit dem Hinweis, das sei eine Schauspielerin, die den Tod nur gaukelt, weil er findet, das Blut sehe nicht echt aus.) Trotz Falsifikation behauptet dieser Sachbuchautor dies weiter und schlussfolgert, das Attentat sei von amerikanischer Regierungs-Seite in Zusammenarbeit mit jüdischen Geheimdiensten inszeniert.
Bis jetzt und nach geltenden Recht kann beides veröffentlicht und diskutiert werden, wobei wir uns vorstellen, dass Gerhard ausgesprochen klagefreudig ist, wenn man ihn kritisiert.
Ihre Vorstellung eines neuen Urheberrechts bedeutet aber folgendes: Jede (!) Behauptung in einem Sachbuch oder einer Biografie auch eines Gerhard ist geschützt und damit der Auseinandersetzung entzogen! Er könnte nicht nur behaupten, was er wolle, er könnte auch verhindern, dass man das Behauptete widerlegt, indem er sich auf das Urheberrecht beruft. Es ist heute schon so, dass jeder Unsinn geistiger Tiefstflieger ausgesprochen hartnäckig in der Öffentlichkeit stabil seine Kreise zieht. Nach Ihrer Vorstellung wäre dieser unsagbare Blödsinn auch noch zusätzlich geschützt, nur weil sich jemand ,,Sachbuchautor” nennt!
Zudem würde das den öffentlichen Erkenntnis-Fortschritt behindern: Die fälligen Lizensgebühren von ,,Bild der Wissenschaft” mag ich mir nicht ausmalen.
Und uns entgingen so fundierte Filme wie etwa ,,Die Tudors” oder wie ,,Hope” hoffentlich sein wird.
Aber sie haben schon irgendwie recht: Es kann ja auch bei Fiktionalem wie ,,Der Herr der Ringe” oder ,,Die Nebel von Avalon” bleiben. Wer braucht schon die künstlerische Auseinandersetzung mit historischen Personen?
Was rethorisch bei Ihnen so gut klingt, Leistungsschutz, Rechte stärken etc., ist ein Sack Flöhe, den niemand wieder zukriegt. Und es ist die Pervertierung des Leistungsschutzgedankens.
18. Andreas Mäckler | 10.März 2010 at 09:54
Gute Beispiele, Herr Steinhaus - vielen Dank! Es ist ein Jammer, dass wir derzeit nur zu viert uns austauschen. Ein Medien- oder Wirtschaftsanwalt würde unseren Kreis mit seinen Anregungen aus der Praxis sicher noch sehr bereichern, weil natürlich schon klar ist, wo wir uns derzeit - meiner Meinung nach - verhaken: an der Umsetzung!
Wir leben in einer Welt, die kapitalistisch ausgerichtet ist und uns damit auch all unsere kulturellen Errungenschaften ermöglicht hat. Ich sehe das positiv. Lizenzzahlungen an Verlage, Autoren etc. für Abdrucke und Teilnutzungen von Werken und Informationen haben unserer Publizistik doch in keiner Weise geschadet, sondern den Fortschritt erst ermöglicht! Wir können selbstverständlich alle Stoffe und (historischen) Figuren nutzen - sollten dafür aber auch einen angemessenen Beitrag zahlen.
Unseren Studenten in der Akademie des Biographiezentrums erkläre ich immer, dass wir mit unseren Büchern kein bedrucktes Altpapier verkaufen, sondern Informationen und gute Unterhaltung. Das ist Geld wert und deshalb sollen sie ihre Arbeit auch nicht verschenken.
Dazu ein konkretes Beispiel. Nennen wir ihn Axel B., er ist Historiker und Sachbuchautor. Er forscht jahrelang über einen verstorbenen Ingenieur, der sich als herausragende Figur entpuppt, und schreibt über ihn eine wissenschaftlich solide Biographie.
Axel ist begeistert und bietet das Manuskript vielen Verlagen an. Doch alle sagen ab mit dem Hinweis: Interessanter Mensch, leider kennt ihn niemand.
Nachdem Axel, der sich als freier Autor mehr schlecht als recht durchschlägt, schon fast verzweifelt aufgeben will, meldet sich einer der kleinen Verlage und bietet ihm an, das Manuskript zu publizieren - allerdings gegen einen Druckkostenzuschuss von EUR 5.000.
Zur allgemeinen Info: In der wissenschaftlichen Publizistik sind Druckkostenzuschüsse in dieser Höhe durchaus normal, damit ein Buch in guter Ausstattung überhaupt auf den Markt gebracht werden kann.
Axel B. hat keine Alternative: “Publish or perish” sagen die Kollegen aus der anglophilen Welt: Publiziere oder verschwinde. Er bemüht sich, das Geld über wissenschaftliche Stiftungen, die VG-Wort und über andere Fördertöpfe zu bekommen - leider hat er kein Glück. Das passiert jährlich Tausenden von wissenschaftlichen Autoren! Und die Bank leiht ihm, dem Kreditunwürdigen, auch kein Geld.
Axel geht also zusätzlich zu seiner normalen Arbeit als Tankwart für EUR 6,60 die Stunde jobben und spart auf diese Weise mühsam in quälend selbstausbeuterischer Weise die 5.000 Euro zusammen…
Mal Hand aufs Herz, Herr Steinhaus: Wäre so ein Mensch mit einer solchen Publikationsbiographie nicht doppelt geschlagen, wenn andere dann später daraus ein massen- und umsatzkompatibles Werk machen?
PS. So eine Publizistenbiographie ist keine Ausnahme (sieht man von dem Verwertungsbeispiel durch Dritte ab), sondern die Regel: Das Einkommen von Autoren rangiert statistisch unterhalb der Armutsgrenze.
19. Dietmar Steinhaus | 10.März 2010 at 10:46
Ich kenne da auch ein gutes Beispiel: Nennen wir unseren neuen Helden Dietmar S. Er hat nach selbstfinanziertem Studium (durch Jobben) ein paar Stücke geschrieben, nach langen Mühen Verlage dafür gefunden, wo diese kleinen Werke liegen wie Blei. Viel Aufwand, viel Herzblut, gute Ergebnisse, wie er findet, keinerlei Gewinn, verdient sein Geld zwar in seinem Beruf, aber bei weitem nicht so viel wie zuvor in seinem Lehrberuf und kann seine Familie trotz gut 50 Arbeitsstunden in der Woche zu unmöglichen Zeiten alleine nicht ernähren. Das ist nicht schön. Er empfindet das auch nicht als gerecht. Aber das Leben ist kein Streichelzoo und es gibt keine Möglichkeit, künstlich zusätzliches Einkommen zu generieren, indem er irgendwelche Urheberrechte neu gestaltet.
Hätte Axel sich verhalten wie Prof. Krauss? Oder hätte er sich nicht über eine Zusammenarbeit mit Autoren und zusätzliches Einkommen aus seiner Arbeit gefreut?
Dietmar S. jedenfalls wäre sehr froh, wenn eines seiner Stücke entdeckt würde und weitere Verwendung fände, und man ihm Zusammenarbeit anböte.
20. Torsten Dewi | 10.März 2010 at 11:25
Andreas, deine Argumentationskette ist schlicht falsch. Um es nicht ausufern zu lassen, weise ich nur auf zwei Punkte hin:
- “In meiner Wahrnehmung liegt eine Rufschädigung vor, doch nicht deshalb, weil Prof. Krauss ihre - wie ich finde - berechtigten Sachvorwürfe öffentlich gemacht hat” - ERNEUT hältst du Frau Krauss’ Vorwürfe für gerechtfertigt. Basierend auf WAS? Hast du überprüft, ob, wieviel, und was wir aus ihrem Buch übernommen haben? Wenn du die Vorwürfe für gerechtfertigt hältst, ist das automatisch eine Unterstellung, ich hätte plagiiert. Das kannst du dann nicht im nächsten Satz einfach abstreiten. Ich würde dich also bitten, entweder die Gründe aufzulisten, warum du Frau Krauss’ Vorwürfe für gerechtfertigt hältst, oder von dieser Unterstellung abzusehen.
- “Ich sehe ein großes Rechtsproblem” - nein, ein Rechtsdefizit allenfalls, denn die Rechtslage ist klar. Auch hier bitte ich, mit der gegebenen Sorgfalt zu argumentieren, denn du machst aus vermutetem Handlungsbedarf mal eben einen unterstelllten Rechtsbruch.
- Nochmals: Wie sollen historische Fakten und kreative Eigenleistung in Sachbüchern kenntlich gemacht werden? Wie sollen historische Fakten vergütet werden? Wie kann Geschichtsschreibung funktionieren, wenn Geschichte lizensierbar ist? Bist nicht gerade DU in der Pflicht, angesichts deiner Position als Biographie-Experte da Vorschläge zu machen, Ansätze zu erarbeiten?
Es wäre echt mal hilfreich, wenn du auf die Punkte auch Punkt für Punkt eingehen würdest, statt dich in Allgemeinplätzen und vorgeblicher Neutralität zu ergehen. Das schuldest du auch Leuten, die hier im Schweiße ihres Angesichts kommentieren. Schließlich hast DU den Ball ins Rollen gebracht…
21. Andreas Mäckler | 10.März 2010 at 12:07
Sorry, Torsten, ich mag mich nicht mit Dir über Interpretationen einzelner Begriffe streiten, ob es sich um ein “Rechtsproblem” oder ein “Rechtsdefizit” handelt.
Ausserdem verbitte ich mir den Vorwurf, “Leuten, die hier im Schweiße ihres Angesichts kommentieren”, nichts Substantielles und Dezidiertes zu liefern. Auch ich verwende sehr viele Arbeitsstunden für unser Gespräch - ebenso unentgeltlich wie alle anderen und auch im Schweiße…
So lange ich kein Mandat / Auftrag dazu habe, bin ich in keinster Weise dazu verpflichtet, überhaupt irgendwelche Leistungen zu bringen! Das ist anders als bei Dir - Du willst einen Schadensersatzprozess wegen Rufschädigung führen und ihn auch gewinnen, was ich für legitim halte, aber durchaus auch für problematisch - so wie den ganzen Fall.
Rein chronologisch stellt sich die Sache für mich und in den Medien bislang doch so dar: Ihr habt die Dr.-Hope-Ausstellung angeschaut, habt Euch die entsprechende Fachliteratur von Marita Krauss dazu besorgt, deren Informationen genutzt, weiter recherchiert und schließlich euer eigenes Werk über Dr. Hope geschrieben. Am Anfang der Kette stehen also die Leistungen von Marita Krauss.
Ich habe an keiner Stelle Dir / Euch ein Plagiat unterstellt! Doch die Nutzung der Forschungsergebnisse und Materialien von Marita Krauss und anderen ist doch offensichtlich, und wenn dem so nicht ist, dann bist Du - Torsten - in der Beweispflicht, nicht ich.
Natürlich beziehe ich mich auf Publikationen in den Medien, wo dieser Fall als Plagiatsfall behandelt wird. Ich habe das Problem, das ich darin sehe, aufgegriffen und bemühe mich im Rahmen meiner Möglichkeiten um eine angemessene Erkenntnisarbeit.
Ich finde, das ist zu respektieren, und wir müssen uns nicht mit Schuldzuweisungen und Aggressionen begegnen. (”Bist nicht gerade DU in der Pflicht…”)
So, wie ich Deinen vorigen Beitrag lese, Torsten, erscheint er mir stilistisch wie der Entwurf einer Klageschrift zu sein - das ist in Deiner Situation mehr als verständlich. Aber bitte nicht gegen mich… Ich bin nicht Dein Gegner.
22. Dietmar Steinhaus | 10.März 2010 at 13:18
,,Doch die Nutzung der Forschungsergebnisse und Materialien von Marita Krauss und anderen ist doch offensichtlich, und wenn dem so nicht ist, dann bist Du - Torsten - in der Beweispflicht, nicht ich.”
Entschuldigung, aber das macht keinen Sinn: Ob Prof. Krauss Ausstellung Auslöser und ihre Bücher eine Grundlage waren, muss nicht widerlegt oder bestätigt werden; es gibt da keine Beweispflicht, denn: Das sind öffentliche Quellen!
Na, mal andersherum: Welche Quellen hätte das Autoren-Team denn Ihrer Meinung nutzen dürfen, ohne jemanden zu ,,missbrauchen”?
Es wurde nichts Verbotenes getan, es wurde nichts moralisch Fragwürdiges getan, angeklagt wird das Autoren-Team und muss sich jetzt rechtfertigen und Beweise erbringen, die Quellen nicht genutzt zu haben? Sie wurden doch genutzt, das wurde mehrfach schon gesagt! Diesen Vorwurf zu konstruieren bringt die Diskussion nun nicht gerade voran …
23. Dietmar Steinhaus | 10.März 2010 at 13:21
,,Sorry, Torsten, ich mag mich nicht mit Dir über Interpretationen einzelner Begriffe streiten, ob es sich um ein “Rechtsproblem” oder ein “Rechtsdefizit” handelt.”
Und ich finde, solche Unterscheidungen sind wichtig und lassen sich mit wenig Aufwand treffen.
Sprachliche Schärfe ist eine hohe Qualität …
24. Torsten Dewi | 10.März 2010 at 13:54
Andreas, wie auch Dietmar entgeistert mich deine sprachliche Unschärfe. "In der Pflicht stehen" heißt nicht "verpflichtet sein", der Unterschied von "Rechtsproblem" und "Rechtsdefizit" ist keine Frage der Definition, und "Am Anfang der Kette stehen also die Leistungen von Marita Krauss" hat nichts zu tun mit der Tatsache, dass du ihre Vorwürfe für gerechtfertigt hältst - der Vorwurf ist Plagiat. Und ich frage gerne nochmal: mit welchem Recht hältst du den Vorwurf des Plagiats (das justiziabel wäre) für gerechtfertigt, ohne dich auch nur im Geringsten mit der Materie beschäftigt zu haben?
Für mich stellt sich das so dar: Frau Krauss wirft mir ein justiziables Plagiat vor, also ein konkretes Abschreiben ihrer kreativen Eigenleistung. Du hältst den Vorwurf ohne jegliche Prüfung für gerechtfertigt - MEINST aber in Wirklichkeit das Recht von Frau Krauss, als Quelle gewürdigt zu werden, obwohl das gar nicht Thema ist. Sehe ich das richtig so?
"So lange ich kein Mandat / Auftrag dazu habe, bin ich in keinster Weise dazu verpflichtet, überhaupt irgendwelche Leistungen zu bringen!" - ich hatte gefragt, ob du dich nicht in der Position siehst, dazu Vorschläge zu machen. Ich hatte das nicht verlangt. Ich finde es allerdings schade, dass du das von einem Auftrag abhängig machst.
Als Journalist, Sachbuchautor und Drehbuchautor dürfte ich mir solche sprachlichen Unschärfen und Unsauberkeiten nicht erlauben - und ich finde es erstaunlich, dass du selber einen so geringen Anspruch an die Details hast.
Auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gebracht: Du kannst nicht Frau Krauss ‘ Vorwürfe gerechtfertigt finden, aber gleichzeitig sagen, wir hätten uns nichts vorzuwerfen. Geht nicht. Ich kann nicht klauen, und trotzdem kein Dieb sein. Egal, wie sehr du es auch drehst und wendest. Und DAS ist eben leider sehr Wischiwaschi von dir.
Und wenn du dich von meinen Kommentaren angegriffen fühlst - das fühle ich mich auch, wenn die Vorwürfe gegen mich als "gerechtfertigt" bezeichnest, statt dich einer Aussage zu enthalten, bevor du auch nur ein Minimum an Fakten gesichtet hast. Findest du nicht, dass das auch ein schlechtes Bild auf dein Image als fleißiger Faktensammler im Bereich Biographie wirft? Und dass vielleicht daher die Überzeugung kommt, Biographen dürften auch gerne mal was dazu erfinden?
25. Andreas Mäckler | 10.März 2010 at 15:19
Schön, wenn wir uns jetzt schon sublim gegenseitig “sprachliche Unschärfen” unterstellen, wo soll das hinführen?
Mal im Ernst. Torsten schreibt: “Wie sollen historische Fakten vergütet werden?” Gar nicht, das ist unmöglich, da stimme ich gerne zu.
Aber: Die Nutzung von Forschungsergebnissen und Präsentation historischer Fakten der näheren Zeitgeschichte, beispielsweise anhand einer monographierten Person, ist durchaus lizensierbar, zumal ja auch die Nutzung nicht abgestritten wird - oder doch? Immerhin schreibt Torsten: “Hast du überprüft, ob, wieviel, und was wir aus ihrem Buch übernommen haben?”
Habe ich nicht. Doch warum sollte ich Frau Prof. Krauss’ Behauptung nicht erstmal glauben, dass auch Schreibfehler übernommen worden sind? Sie wird das sicherlich - nehme ich an - beweisen können, so wie Torsten und Katrin das Gegenteil beweisen müssen.
Nochmal: Sie - Dewi / Kaiser / Krauss - müssen beweisen, nicht ich. Ihr Fall wird in den Medien (und bald auch vor Gericht?) behandelt, nicht meiner.
26. Torsten Dewi | 10.März 2010 at 16:55
“Schön, wenn wir uns jetzt schon sublim gegenseitig “sprachliche Unschärfen” unterstellen, wo soll das hinführen?” - zu einer präziseren Diskussion. Die ist notwendigt, und die gebietet der Respekt. Und wo hast du mir sprachliche Unschärfe unterstellt (vwg. “gegenseitig”)?
Du glaubst also Sachen, weil die behauptende Person (die du nicht kennst) das “sicherlich beweisen” kann? Interessante Einstellung zum Thema Unschuldvermutung…
Krasses Beispiel: Wenn ich von dir öffentlich behaupte, dass du abends im Park Kinder angrabbelst - wär es dann auch okay, wenn andere Leute das unter Maßgabe glaube, ich könne das im Zweifelsfall “sicherlich beweisen”`? Und bis dahin kann man das erstmal prima weiterverbreiten?
Fakt (und es schockiert mich, das explizit schreiben zu müssen): Wir Autoren müssen GAR NICHTS beweisen. Uns muss der Rechtsbruch bewiesen werden, nicht andersrum. Dass die Presse das nicht verstanden hat, wundert mich weniger. Dass du es nicht verstehst, finde ich grenzwertig.
Wenn historische Fakten nach deiner Aussage nicht vergütet werden müssen, und wir (das sage ich jetzt mal - prüft ja keiner) nicht mehr als historische Fakten von Frau Krauss übernommen haben - wo ist der Skandal? Du unterstellst eine plagiierte Eigenleistung, ohne die Eigenleistung oder das Plagiat gesichtet zu haben. Alles nur auf der Basis, dass ihr als Sachbuchautoren halt auch gerne was vom Lizenzkuchen wollt. Mag euch gegönnt sein. Hat nur hier nichts zu suchen.
27. Andreas Mäckler | 10.März 2010 at 18:19
Torsten, bitte lass uns sachlich bleiben. “Wenn ich von dir öffentlich behaupte, dass du abends im Park Kinder angrabbelst”, dann ist das eine völlige andere Thematik, die mit unserer nichts zu tun hat - von “sprachlicher Unschärfe” ganz zu schweigen.
Es kann nicht darum gehen, dass einer von uns hier in diesem Forum dem anderen zu verstehen gibt, er sei “besser” - in seiner Formulierungskunst, als Autor oder sonstwie. Wenn ich etwas geschrieben habe, das Dich persönlich angreift oder diskreditiert, Torsten, dann nehme ich es sofort zurück (lösche es oder schreibe es um) und entschuldige mich bei Dir. Diesen Konsens haben auch Herr Steinhaus und ich sofort gefunden, nachdem wir die Dissonanz festgestellt haben, und kommunizieren seitdem entspannt damit - auch bei Meinungsverschiedenheiten.
Den Plagiatsvorwurf von Frau Krauss halte ich auch für sehr problematisch, das habe ich bereits in meinem Einstiegsbeitrag geschrieben. Ich sehe darin durchaus eine justitiable Rufschädigung, wobei mir unklar ist, wer letztlich Schuld hat. Denn die Medien haben den Vorwurf von Frau Krauss (ungeprüft?) verbreitet, was sie nicht - zumindest nicht in dieser Form - hätten tun müssen. Letztlich weiß ich allerdings ja auch nicht, was Prof. Krauss tatsächlich gesagt hat. Doch diesen Anspruch des “allwissenden” Richters kann und muss ich auch nicht haben.
Nur: Es ist jedermans Recht, einen Vorwurf vorzutragen. Ob dieser Vorwurf in der Sache berechtigt ist, ist dann eine zweite Sache, die zu prüfen ist. Aber der Vortrag des Vorwurfs selbst ist erstmal völlig legitim, das ist meine Haltung. Allerdings gefällt mir die mediale Darstellung auch nicht, und ich verstehe Deine Wut.
Deshalb hast Du völlig Recht, Torsten: Leute wie ich schreiben hier über ihre Meinungen, Überlegungen, Spekulationen etc. Sie reflektieren und debattieren, jeder nach bestem Wissen und Können, und in diesem Fall wissen wir weit wenige als Du. Deshalb ist es wichtig und dankenswert, wenn Du uns mit Fakten versorgst.
Ich bin der Letzte, der seine eigene Meinung für endgültig und massgeblich hält. Ich lerne jederzeit gerne hinzu - dazu dient auch dieses Forum.
28. Torsten Dewi | 10.März 2010 at 18:45
Andreas, ich will weder persönlich noch aggressiv werden, aber wie du selber schreibst: “…die Medien haben den Vorwurf von Frau Krauss (ungeprüft?) verbreitet…” - DU eben auch. Und dagegen wehre ich mich. Bei der Medienschelte sitzt du selber im Glashaus.
Der Vergleich mit dem Kinderschänder war durchaus passend, und in seiner Drastigkeit absichtlich so gewählt: Es geht bei solchen Dingen schnell um Ruf, Karriere, Lebensplanung. Das bedenken viele Leute nicht, wenn sie so etwas nachplappern. Aber so ein Vorwurf bleibt kleben, auch wenn er letztlich unbewiesen bleibt.
Darum frage ich noch einmal - willst du folgende Aussagen tatsächlich so stehen lassen?
“weil Prof. Krauss ihre - wie ich finde - berechtigten Sachvorwürfe öffentlich gemacht hat””
(worauf gründet die Aussage “berechtigt”?)
“wenn dem so nicht ist, dann bist Du - Torsten - in der Beweispflicht, nicht ich. ”
(wieso gilt nicht die Unschuldsvermutung?)
29. Roger Bader | 10.März 2010 at 19:33
Bei allem - auch existentiellen - Ernst der Sache: Vielen Dank für das hohe Niveau der Beiträge zu diesem Thema! Die persönlichen Sticheleien unter den Teilnehmern irritieren zwar bisweilen und müssten nicht sein. Aber der Facettenreichtum in den Positionen und Beispielen imponiert. Leider kann ich dazu sachlich jetzt nichts Neues mehr beitragen, als dieses Feedback meines Leseeindrucks zu geben.
30. Dietmar Steinhaus | 10.März 2010 at 23:47
,,Es ist jedermans Recht, einen Vorwurf vorzutragen. Ob dieser Vorwurf in der Sache berechtigt ist, ist dann eine zweite Sache, die zu prüfen ist. Aber der Vortrag des Vorwurfs selbst ist erstmal völlig legitim, das ist meine Haltung.”
Das sehe ich ganz anders: Ich finde es höchst kritikwürdig, wenn jemand ungeprüfte Vorwürfe verbreitet. Die sachliche Prüfung muss stattfinden, bevor potentiell rufschädigende Vorwürfe laut werden.
Ich fühle mich bei dieser Diskussion jetzt an eine Szene Monty Pythons ,,Ritter der Kokosnuss” erinnert: ,,Verbrennt sie! Sie ist eine Hexe!” - ,,Aber warum wollt Ihr das Mädchen verbrennen?” - ,,Na, weil sie eine Hexe ist!” - ,,Aber woher wisst Ihr, dass sie eine ist?” - ,,Äh, ja, nun, wenn sie keine wäre, würden wir sie nicht verbrennen!”
Oder so ähnlich.
31. Andreas Mäckler | 11.März 2010 at 00:50
Aber das habe ich doch auch gesagt, Herr Steinhaus! Einen Vorwurf im privaten Rahmen zu machen, ist völlig legitim, ihn aber ungeprüft zu verbreiten, wie es die Medien getan haben, ist höchst kritikwürdig - vor allem, wenn die Parteien und ihr Fall nicht weiter differenziert behandelt werden. Keine der Zeitungen hätte Marita Krauss’ Vorwürfe - ob in der Sache berechtigt oder nicht, das kann ich nicht beurteilen - publizieren müssen.
Mir ist die Problematik insgesamt und speziell auch meine Rolle hier in diesem Forum schon klar. Ich beziehe mich auf das, was in den Zeitungen zu lesen ist. Ich kann mir vorstellen - das ist meine Meinung -, dass die Vorwürfen nicht völlig aus der Luft gegriffen sind, doch ich kann nichts beweisen, sondern nur fragen, Überlegungen anstellen und ein Forum zum Austausch bieten, letztlich auch, um in dieser Frage als Problemfeld allgemein mehr Klarheit für mich und andere zu gewinnen.
Es geht mir nicht um persöhnliche Auseinandersetzungen, ich hätte in der Sachargumentation nicht anders geschrieben, wenn es jemanden betroffen hätte, den ich persönlich nicht kenne.
Immer habe ich betont, dass ich sofort jede verletzende oder objektiv falsche Formulierung von mir aus dem Blog rausnehme und mich entschuldige. Doch ich behalte mir das Recht vor, eine eigene Meinung darzustellen - auch wenn sie sich in bestimmten Punkten als falsch herausstellen sollte. Keiner von uns ist unfehlbar, und dafür ist das Forum da, um auch zu korrigieren.
Die Problematik unserer Medienwelt ist doch, dass man nur zwei Möglichkeiten hat: Entweder auf Vorwürfe, schlechte Kritiken etc. nicht zu reagieren, oder in die Offensive zu gehen. Torsten hat den zweiten Weg der Öffentlichkeit gewählt, deshalb empfinde ich dieses Forum hier als legitim und als Ergänzung, auch um falsche Aussagen richtigzustellen. Selbst wenn meine Argumente nicht immer positiven Anklang bei allen Teilnehmern finden, bin ich überzeugt davon, dass wir hier gemeinsam wertvolle Arbeit leisten.
Zur Verdeutlichung, warum ich einen Sachvortrag bei beiden Seiten für dringend notwendig halte, will ich aus einem der Artikel zitieren, wie er unter http://www.volkverlag.de dokumentiert wird:
“Marita Krauss begründet den Vorwurf des Plagiats vor allem damit, dass das Drehbuch bestimmte Erfindungen und Schlussfolgerungen übernimmt, die allein in der Biographie zu finden sind und somit ihr geistiges Eigentum darstellen. ‘Die beiden Autoren haben sogar meine Tippfehler abgeschrieben’, bemerkte Marita Krauss im Münchner Merkur vom 18. Februar 2010. ‘Es wurde alles ungeprüft übernommen’. Marita Krauss bezweifelt zudem, dass das Autorenteam eigene Quellenrecherche betrieben hat, da sie ‘belegen [könne], dass niemand nach ihr diese Quellen in den Archiven eingesehen hat’.”
In meinen Augen - und das verstehe ich unter “Beweispflicht” - müssten beide Parteien jetzt in die Sachdarstellung gehen: Prof. Krauss muss ihre Vorwürfe Punkt für Punkt dokumentieren, Torsten und Katrin müssen sie genauso dezidiert widerlegen.
Ich würde mir von Prof. Krauss den “Vorwurfs-Katalog” schicken lassen und ihn dann öffentlich Punkt für Punkt widerlegen, um diese Vorwürfe als unberechtigt aus der Welt zu schaffen.
Die Vorwürfe einfach nur als “absurd” und “haltlos” abzukanzeln, wird nicht jeden sofort überzeugen, befürchte ich. Wenn “Erfindungen” und “Schlussfolgerungen” übernommen wurden, stellt sich schon die Frage nach der “freien Verfügung” von “Sachinformationen.” Biographien können als Informanten höchst heikel sein.
Aus meiner eigenen Praxis als Biograph will ich nur eine Buchnotiz bei Amazon zitieren. Sie bezieht sich auf eine Rezension in der FAZ (13.5.2002), die Autobiographie des Fußballtrainers Rudi Gutendorf betreffend, den ich als Co-Autor begleitet habe: “Gutendorf, befindet der Rezensent, erscheint darin als eine merkwürdige Mischung aus Münchhausen, Parzival und, noch mal, ‘Hemingway für Daheimgebliebne’. Auf jeden Fall ein Leben das, so Hieber, voll ist von ‘Geschichten, die erzählt werden wollen.’”
Das Stichwort “Münchhausen” sagt alles - so viel zum Thema “Erfindungen” in der (Auto-)Biographie. In der Biographik spricht man von Rekonstruktion und Selbsterfindung, wenn man seine eigene Biographie - und gewissermaßen die von anderen - schreibt. Darin schließt sich der Kreis zur Belletristik.
32. Dietmar Steinhaus | 11.März 2010 at 08:23
Also, ich will mal jetzt das tun, um was Torste Sie gebeten hat. Ich will das Punkt für Punkt durchgehen:
Sie: ,,Es ist jedermans Recht, einen Vorwurf vorzutragen. Ob dieser Vorwurf in der Sache berechtigt ist, ist dann eine zweite Sache, die zu prüfen ist. Aber der Vortrag des Vorwurfs selbst ist erstmal völlig legitim, das ist meine Haltung."
Darauf ich: ,,Das sehe ich ganz anders: Ich finde es höchst kritikwürdig, wenn jemand ungeprüfte Vorwürfe verbreitet. Die sachliche Prüfung muss stattfinden, bevor potentiell rufschädigende Vorwürfe laut werden."
Darauf wieder Sie: ,,Aber das habe ich doch auch gesagt, Herr Steinhaus! Einen Vorwurf im privaten Rahmen zu machen, ist völlig legitim, ihn aber ungeprüft zu verbreiten, wie es die Medien getan haben, ist höchst kritikwürdig … Ich beziehe mich auf das, was in den Zeitungen zu lesen ist. Ich kann mir vorstellen - das ist meine Meinung -, dass die Vorwürfen nicht völlig aus der Luft gegriffen sind, doch ich kann nichts beweisen, sondern nur fragen, …"
Sie schreiben: Erst Vorwürfe, dann Prüfung. Ich antworte, das geht so nicht. Sie antworten, das meinten Sie ja gerade und Sie bezögen sich auf das, was die Medien verbreiteten. Damit aber geben Sie Prof. Krauss´ Vorwürfen ein Forum, und mit Ihrer Haltung, dass Sie sie verstehen könnten, weil da ,,sicherlich etwas dran sein könnte", leisten Sie ihrem rufschädigenden (und nach wie vor rechtswidrigen wie sachlich falschen) Angriff auf die freie Autorenschaft (nichts weniger ist das) Vorschub.
,,Immer habe ich betont, dass ich sofort jede verletzende oder objektiv falsche Formulierung von mir aus dem Blog rausnehme und mich entschuldige. Doch ich behalte mir das Recht vor, eine eigene Meinung darzustellen - auch wenn sie sich in bestimmten Punkten als falsch herausstellen sollte. Keiner von uns ist unfehlbar, und dafür ist das Forum da, um auch zu korrigieren."
Das glaube ich Ihnen ja. Aber bisher habe ich den Eindruck, dass die Sachinformationen des Autoren Sie eher unbeeindruckt lassen, um es mal so auszudrücken.
,,Die Problematik unserer Medienwelt ist doch, dass man nur zwei Möglichkeiten hat: Entweder auf Vorwürfe, schlechte Kritiken etc. nicht zu reagieren, oder in die Offensive zu gehen. Torsten hat den zweiten Weg der Öffentlichkeit gewählt, deshalb empfinde ich dieses Forum hier als legitim und als Ergänzung, auch um falsche Aussagen richtigzustellen. Selbst wenn meine Argumente nicht immer positiven Anklang bei allen Teilnehmern finden, bin ich überzeugt davon, dass wir hier gemeinsam wertvolle Arbeit leisten."
So ist es wohl.
,,“Marita Krauss begründet den Vorwurf des Plagiats vor allem damit, dass das Drehbuch bestimmte Erfindungen und Schlussfolgerungen übernimmt, die allein in der Biographie zu finden sind und somit ihr geistiges Eigentum darstellen. ‘Die beiden Autoren haben sogar meine Tippfehler abgeschrieben’, bemerkte Marita Krauss im Münchner Merkur vom 18. Februar 2010. ‘Es wurde alles ungeprüft übernommen’. Marita Krauss bezweifelt zudem, dass das Autorenteam eigene Quellenrecherche betrieben hat, da sie ‘belegen [könne], dass niemand nach ihr diese Quellen in den Archiven eingesehen hat’.”
In meinen Augen - und das verstehe ich unter “Beweispflicht” - müssten beide Parteien jetzt in die Sachdarstellung gehen: Prof. Krauss muss ihre Vorwürfe Punkt für Punkt dokumentieren, Torsten und Katrin müssen sie genauso dezidiert widerlegen."
Hier befinden Sie sich juristisch, ich würde sagen, sogar moralisch, im Irrtum: Frau Prof. Krauss muss ihre Anklagen spezifizieren! Sie ruft da etwas in den Wind und dem soll Torsten detaiiliert widersprechen? Das geht überhaupt nicht. Genauso allgemein, wie sie behauptet, behaupte ich jetzt: Man braucht keine drei Jahre Recherche für ein Thema, indem man aus einer einzigen Quelle, wie Prof. Krauss anklagt, Schreibfehler übernimmt, um aus einem Sachbuch ein Drehbuch oder Roman werden zu lassen. Man kann einen schokoladenummantelten Keks ,,längste Praline der Welt" nennen, es ist aber keine. Man kann aber nicht ein abgeschriebenes Sachbuch ,,Drehbuch" oder ,,Roman" nennen, weil das als solche nicht funktionieren wird. Das sind doch ganz offensichtlich haltlose Vorwürfe, die zu prüfen ein Leichtes ist! Niemand (!) darf soetwas einfach so nachplappern, wie Torsten das nannte.
,,Ich würde mir von Prof. Krauss den “Vorwurfs-Katalog” schicken lassen und ihn dann öffentlich Punkt für Punkt widerlegen, um diese Vorwürfe als unberechtigt aus der Welt zu schaffen."
Viel Erfolg! Mir hat sie nicht geantwortet, obwohl ich ausgesprochen höflich formuliert habe. Ich verstehe das aber total, denn sie kennt mich ja nicht, und ich habe auch keinerlei ,,Funktion" da könnte ja jeder kommen. Aber eigentlich ist das gar nicht notwendig: Man muss nur lesen, was sie behauptet, und man müsste mal lesen, was sie geschrieben hat und dies mit dem Geschriebenen des Autorenteams vergleichen. So einfach geht das. Der Roman liegt bei mir zuhause. Ich kann mit voller Überzeugung sagen: Er ist ein Roman, er ist kein (!) Sachbuch.
,,Die Vorwürfe einfach nur als “absurd” und “haltlos” abzukanzeln, wird nicht jeden sofort überzeugen, befürchte ich."
Das ist bedauerlich, dass man absurde und haltlose Vorwürfe nicht so einfach los wird. Und das ist das Hinterhältige an absurden und haltlosen Vorwürfen. Aber zum Glück tut das Torsten Dewi ja nicht, nicht wahr? Alleine schon in seinen Kommentaren hier hat er, wie ich finde, sehr detailliert und überzeugend argumentiert. Man müsste das eigentlich nur zur Kenntnis nehmen.
,,Wenn “Erfindungen” und “Schlussfolgerungen” übernommen wurden, stellt sich schon die Frage nach der “freien Verfügung” von “Sachinformationen.” Biographien können als Informanten höchst heikel sein."
Sollten sie aber nicht sein. Dürfen sie eigentlich auch nicht sein. Denn Biografien sind keine Fantasien zu historischen Personen. Ich erkenne einen kreativen Anteil durchaus, aber wenn der darin liegt, Fakten zu erfinden, ist das keine Biografie, sondern unlauter.
,,Sie bezieht sich auf eine Rezension in der FAZ (13.5.2002), die Autobiographie des Fußballtrainers Rudi Gutendorf betreffend, den ich als Co-Autor begleitet habe: …"
Auto(!)biografie, Herr Dr. Mäckler! Auch wenn Sie das nicht mögen, würde ich mir hier schon wieder eine klarere sprachliche und sachliche Unterscheidung wünschen. Ich halte es für vollkommen klar, dass eine Autobiografie subjektiv ist und damit die darin niedergelegten Informationen unter diesem Gesichtspunkt abzuwägen sind.
,,Das Stichwort “Münchhausen” sagt alles - so viel zum Thema “Erfindungen” in der (Auto-)Biographie. In der Biographik spricht man von Rekonstruktion und Selbsterfindung, wenn man seine eigene Biographie - und gewissermaßen die von anderen - schreibt. Darin schließt sich der Kreis zur Belletristik."
Das ist interessant. Aber leider hat das nichts damit zu tun, dass eine Forscherin eine historische Person untersucht, ihre Erkenntnisse publiziert, ein Urheberrecht auf diese historische Person proklamiert und freie Autoren für die Verwendung frei verfügbarer Sachinformationen an den Pranger stellt.
33. Andreas Mäckler | 11.März 2010 at 10:27
Um meine Haltung jetzt klar zu formulieren:
1. Ich verurteile den Vorwurf des Plagiats, dem sich Torsten Dewi und Katrin Kaiser/Tempel ausgesetzt sehen, aufs schärfste, halte ihn für inakzeptabel, für rufschädigend und daher justiziabel! In dieser Sache bin ich solidarisch mit dem Autorenpaar.
2. Ich erkenne jedoch in den Vorwürfen von Frau Prof. Krauss klare Hinweise, dass eine Nutzung ihrer Forschungsleistungen vorliegt, die die Frage aufwerfen, ob und inwiefern sie durch eine Lizenzzahlung / Nutzungsgebühr zu kompensieren ist. Ausserdem stellt sich die Frage der Credits - also der Würdigung ihrer Arbeit durch Namensnennung in Film und Buch. In diesen Fragen bin ich solidarisch mit Frau Prof. Krauss.
3. Wenn sich Frau Prof. Krauss der Dokumentation / Beweispflicht ihrer Behauptungen entzieht, ist das besonders verwerflich, weil sie die Autoren Dewi / Kaiser mit ihrem Vorwurf diskreditiert hat. Sollte sie ihre Behauptungen belegen, muss das Autorenpaar sehen, wie es den Vorwurf entkräftet.
4. Die Vorverurteilung in den Medien lehne ich ebenfalls ab. Meiner Ansicht nach hätte man Prof. Krauss’ Vorwurf nicht publizieren müssen, bevor eine qualifizierte, nicht-öffentliche Auseinandesetzung zwischen den Beteiligten darüber stattgefunden hat.
Okay, Herr Steinhaus: Ist das jetzt eindeutig in der Position?
34. Dietmar Steinhaus | 11.März 2010 at 10:47
Vielen Dank! Mir erscheint das klar und eindeutig und alle meine Fragen klärend. Zu Punkt 2 bleibt meine abweichende Meinung, die ich aber schon mehrfach verschiedentlich erläutert habe.
Vielen Dank für die anregende Diskussion und viele Grüße in die Runde
Dietmar Steinhaus
35. Marita Krauss | 14.März 2010 at 13:02
Lieber Herr Dr. Mäckler, lieber Herr Dewi, lieber Herr Steinhaus,
da nun eine juristische Einigung stattgefunden hat, mit der ich leben kann und mit der offenbar auch Herr Dewi zufrieden ist, wie ich seinem Blog entnehme, möchte ich noch einiges richtigstellen. Es sind - dafür bin ich ja inzwischen bekannt - nüchterne Fakten.
1. Ich habe nie gesagt, der Film oder der Roman seien „Plagiate“, das war der Überschriftenredakteur des Münchner Merkur. Deshalb sage ich das auch in Zukunft nicht. Ich habe jedoch den Medien und auch dem Gericht gesagt, dass die Drehbuchautoren sich an meinem Buch bedient haben, dass meine Hope-Biografie die zentrale Grundlage des Films und des Romans bildet. Das Gericht beschloss daher, mir 15.000 € zuzugestehen „als Abgeltung der wissenschaftlich-publizistischen Leistung, die in Auffindung und Darstellung des verfilmten Stoffes liegt“.
2. Nachdem ich mir den Film angesehen und den Roman nach seinem Erscheinen sorgfältig durchgelesen hatte, schickte mein Anwalt Anfang November 2009 ein Schreiben an die Produktionsfirma, dem rund zwanzig Seiten detaillierte Gegenüberstellungen beilagen. Spätestens seit Dezember kennt also Herr Dewi die Vorwürfe im Detail. Es stimmt daher nicht, dass ich allgemeine, nicht präzisierte Vorwürfe gleich öffentlich erhoben hätte. Alle diese Dinge lagen bereits seit drei Monaten auf dem Tisch, bevor der Artikel im Münchner Merkur erschien.
3. Meine Recherche zu Hope ging über Jahre. Ich war damals freie Autorin und Publizistin, den Lehrstuhl in Augsburg habe ich erst seit 2008. Allein die privat finanzierten Recherchereisen für meine erste Hope-Biografie summieren sich auf rund 20.000 €. Da niemand Hope kannte, betrug darüber hinaus der Druckkostenzuschuss 5.000 €.
4. Niemand hat mir freiwillig Danksagungen oder Geld für meine Arbeiten angeboten. Für alles musste ich Agenten oder Anwälte beschäftigen. Die Produktionsfirma bot mir nach zähen Verhandlungen 2007 nicht etwa eine „fünfstellige Summe“, sondern genau 9500 €. Dafür sollte ich neben Beratung, die ich sehr gerne gemacht hätte, alle meine Materialien der Firma geben, ebenso vorsichtshalber alle möglichen Rechte (die es angeblich nicht gibt), auch meine Printrechte. Das wollte ich nicht und daher kam der Vertrag nicht zustande. Auch eine Danksagung im Roman sollte nur erfolgen, wenn ich ohne Kenntnis des Textes auf alle denkbaren Rechte verzichtete. Das wollte ich jedoch nicht, ohne den Roman zu kennen.
Das Münchner Landgericht hat nun am Donnerstag, den 11. März einen Vorschlag zur Lösung der Dinge gemacht, dem sowohl die Produktionsfirma wie ich beigetreten sind: Ich wurde einbestellt, weil die Produktionsfirma gegen mich eine einstweilige Verfügung eingereicht hatte, ich ging mit 15.000 € im Plus.
Ich finde, die Kraft, die wir alle in diese Auseinandersetzung gesteckt haben, sollten wir nun wieder anderen, kreativen Dingen zuwenden.
Ihre Marita Krauss
36. admin | 14.März 2010 at 21:51
Bitte lesen Sie weiter den Artikel: “Vergleich vor Landgericht zu “Dr. Hope”: Filmproduktion muss 15.000 Euro an Prof. Marita Krauss zahlen”
Den Artikel finden Sie hier: http://www.meine-biographie.com/?p=3609#more-3609
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