Immer wieder – zuletzt gestern nachmittag – werde ich von Kunden und Journalisten danach gefragt, wer der Biografie-Anbieter sei, der mit rund 10-seitigen Verträgen seine Kunden bindet und damit vor dem Landgericht aktenkundig wurde.
Ich hatte darüber in der Federwelt – Zeitschrift für Autorinnen und Autoren, Nr. 65, August/September 2007, S. 14-17 einen längeren Prozessbericht geschrieben, den Sie auch auf der Homepage des Biographiezentrums zum Download finden.
Auftragsbiographien – ein Fass ohne Boden?
Rechtsstreit eines Biographiedienstleisters gegen Kunden endet vor Landgericht mit Vergleich
Eine verkürzte Fassung mit Kommentierung von Ruth Gogoll finden Sie auch bei der Edition El!es.
Da der Anbieter schnell mit Abmahnungen wegen Geschäftsschädigung reagiert, kann ich Ihnen leider nicht den Namen der Firma nennen. Aber ich sage immer, wenn ich gefragt werde: „Raten Sie einfach mal.“ Und seltsam: Die Meisten kommen von selbst drauf (was ich weder bestätige noch verneine). Mitglied im Biographiezentrum ist das Unternehmen nicht, das mit solchen Geschäftspraktiken unseren Ehrenkodex nicht erfüllt.
Handelt es sich bei dem Unternehmen um Rohnstock-Biografien in Berlin? Deren Ruf ist umstritten…
Kein Kommentar.
In einem Zeitungsartikel vom letzten Jahr (2009) las ich ein Zitat von Frau Rohnstock, wonach sie Preise zwischen 50.000 und 100.000 Euro für eine Privatbiographie durchaus vorstellbar hält. Da stimme ich ihr gerne zu! Warum sollte eine (Auto-)Biographie, die ein Ghost im Auftrag seines Kunden schreibt, auf 200 Seiten Umfang beschränkt sein? Warum kein mehrbändiges Werk, an dem man ein Jahr und länger arbeitet?
Weder in meinem Artikel noch in meiner Arbeit als Leiter der Akademie des Biographiezentrums habe ich mich gegen den Preis geäußert, sondern gegen die Art und Weise, wie dieser Preis in diesem Gerichtsfall zustande gekommen ist. Das hat betrügerische Züge, Erschleichung von Leistungen, die der Kunde nicht vorhersehen konnte. Diese unlauter anmutende Vertrags- und Geschäftspraxis habe ich damals dargestellt und angemahnt.
Ob sich etwas in der Geschäftspraxis der Firma geändert hat, weiß ich nicht