Kürzlich bat mich eine Absolventin unserer „Praxisarbeit Biographie“, ein Schreiben ans Finanzamt aufzusetzen, das ihre Ausgaben als angehende Biographin als Liebhaberei und nicht als gewinnorientiert deklariert und entsprechend hohe Steuernachzahlung verlangt hatte. Hier mein Schreiben:

Das neue Berufsbild des „Auftragsbiografen“, auch „Biograph“, „Autobiografiker“ oder „Personal Historian“ genannt, kam Ende der 90-er Jahre aus den USA nach Deutschland. Es ist eine Dienstleistung, die zunehmend von Ein- bis Zehn-Personenfirmen betrieben wird. Man schätzt im Internet derzeit ca. 250 deutsche Anbieter, die ihr Angebot neben- und hauptberuflich anbieten.

Die Motive der Menschen mit dem Wunsch, eine Biographie anfertigen zu lassen, sind sehr individuell. Häufig haben unsere Kunden den Wunsch, ihre persönlichen Lebens- und Familiengeschichten zu Papier zu bringen. Andererseits sind es Unternehmen, die ihre Firmengeschichte aufzeichnen lassen, um das Vertrauen in die Marke zu stärken.

Die Nachfrage nach solchen Biographien, auch für Personen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Mit der steigenden Nachfrage entscheiden sich daher Personen zunehmend, eine Tätigkeit als Biographin/Biograph auszuüben. Hierfür gibt es verschiedene Bildungseinrichtungen, wie auch das „Biographiezentrum – Vereinigung deutschsprachiger Biographen“, die Menschen auf dem Weg zum Biographen begleiten.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich regelmäßige Aufträge eines Biographen erst dann einstellen, wenn sich dieser in diesem Tätigkeitsfeld „einen Namen gemacht hat“. Wie bei anderen schriftstellerischen oder künstlerischen Berufen, gewinnt man mit der Erstellung erster Biographien erst Referenzen, auf die man sich bei Akquise- und Werbemaßnahmen berufen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Mäckler