Kürzlich stieß ich beim Surfen auf folgenden Link, in dem die Abmahnpraxis durch dass Who’s Who kritisiert und dagegen anwaltliche Hilfe angeboten wird, denn das ist schließlich auch ein Geschäft: http://www.rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de/news/Abmahnung_Prinz_Neidhardt_Engelschall_Christian_Kaiser

Nun kan man über das Geschäftsmodell des Who’s Who und anderer Personenlexika, die nach ähnlichem Muster arbeiten, geteilter Meinung sein. Personen, die von anderen „empfohlen“ werden, werden in solche Sammelwerke mit einer Kurzbiographie aufgenommen – zunächst häufig kostenfrei. Der Verleger verdient dann u.a. an den Texten und Büchern, die anschließend an die Portraitierten verkauft werden. Natürlich spielt Eitelkeit eine Rolle und auch psychologisches Verkaufsgeschick, diese Leute zum Kauf der teuren Werke zu bewegen. Doch letztlich ist es deren Entscheidung, zu kaufen oder irgendwann auf den Eintrag zu verzichten.

Nun mahnt also ein Anwalt im Auftrag des Who’s Who Personen ab, die ihre Who’s-Who-Biographie auf die eigene Homepage per Copy/Paste übernommen haben, und ein anderer Anwalt bietet diesen Deliquenten seine Hilfe an, natürlich auch gegen saftiges Honorar. Rechtsanwälte verdienen schließlich auf jeder Seite eines Streits, denn Streitereien vor Gericht sind ihre Geschäftsgrundlage.

Als Autor und Verleger sehe ich es allerdings auch nicht gern, wenn meine Texte ungefragt in andere Webseiten und Bücher übernommen werden. Von daher empfinde ich die Abmahnungen als gerechtfertigt. Die Portraitierten des Who’s Who können doch einfach von ihrer Homepage einen Link auf ihr Who’s-Who-Portrait setzen, und alle sind zufrieden, oder? Das zumindest wäre auch der juristisch korrekte Weg.

PS.: Ich stehe da übrigens nicht drin im Who’s Who (so viel ich weiß). Mir reicht der Eintrag in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_M%C3%A4ckler

Und noch etwas ist auffällig: Die Namensähnlichkeit zwischen Who’s Who bzw. Hübners Who is Who.  Ein Schelm, wer in diesem Feld der Dunkelfischer Böses denkt.

PPS.: Ach so, was mir dazu noch einfällt: Als Publizist bin ich auch schon öfters abgemahnt worden. Aber gegen solche Geldschneiderei gibt es ein ebenso einfaches wie kostenloses Gegenmittel. Ich öffne nur eine entsprechende Word-Datei und tausche Betreff, Datum und Adresse aus. „Sehr geehrte/r…. vielen Dank für Ihr Schreiben vom …… Da ich in dieser Angelegenheit bereits vor kurzem abgemahnt worden bin, habe ich mein Versehen korrigiert. Die Angelegenheit ist damit für mich erledigt. Mit freundlichen Grüßen….

Juristischer Hintergrund ist (so viel ich weiß), dass man nur einmal für das gleiche Delikt abgemahnt werden darf, und es kann ja jeder jeden (mit etwas Trickserei) wegen irgendwas abmahnen, wenn er mag und es einen berechtigten Anlass gibt… Das Delikt muss aber entfernt oder korrigiert worden sein, sonst funktioniert das Spielchen nicht! (Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine kleine Erzählung aus der Praxis!) 😉