Nicht schlecht staunte ich am 19. April, als ich die Domain www.biographiezentrum.ch konnektiert fand und ein Angebot des „Biographiezentrums Schweiz“ las, das unserem Angebot im Biographiezentrum bis in die Wortwahl hinein zum Verwechseln ähnlich ist.

Seitdem Stefan Schwidder und ich 2004 das Biographiezentrum als Vereinigung deutschsprachiger Biographen gegründet haben, mussten wir uns immer wieder gegen Plagiate erwehren. Manche Leute meinen wohl, mangels eigener Ideen und Kompetenzen andere, erfolgreiche Unternehmen plagiieren zu müssen. 

Da war zunächst die Deutsche Biografische Gesellschaft als „Berufsverband der professionellen deutschsprachigen Biografen“ – deren wenige Mitglieder (einige ehemals aus dem Biographiezentrum, dem sie den Rücken kehrten) waren so professionell, schon den Pleonasmus in ihrer Selbstdarstellung nicht zu erkennen. Kaum mehr, als den Link „Aktuelles“ aus ihrer Homepage und das Datum aus der Pressemeldung anlässlich ihrer Gründung (Herbst 2006) zu entfernen, zeigten die „professionellen Berufsbiografen“ in der Öffentlichkeit fortan nicht. Dass der erfolglose Verein damals in seiner Satzung unseren Deutschen Biographiepreis übernehmen wollten, konnten wir vom Biographiezentrum, wo die Idee geboren worden war, unter Androhung juristischer Konsequenzen gerade noch verhindern.

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Nun also das „Biographiezentrum Schweiz“. Ich sandte an die Betreiberin Rita N. Schulthess am 19. April 2010 folgende Mail:

„Sehr geehrte Frau Schulthess,

mit Besorgnis sehe ich Ihren Marktauftritt im deutschen Sprachraum unter unserem Namen „Biographiezentrum“ mit nahezu gleichem Angebot. Sie verstoßen damit gegen internationales Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Bitte lassen Sie sich darüber juristisch informieren, um unseren berechtigten Einwand nachvollziehen zu können.

Andere Firmen hätten Ihnen vermutlich über einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht eine kostenpflichtige Abmahnung zukommen lassen, wir verzichten jetzt darauf.

Da wir als Vereinigung deutschsprachiger Biographen auf Kooperation statt auf Konfrontation setzen, könnten wir vielmehr besprechen, inwiefern wir sinnvoll und langfristig am Standort Schweiz miteinander kooperieren können.

Grundbedingung ist jedoch, dass es in fairer und rechtlich einwandfreier Weise geschieht.

Sie könnten beispielsweise unsere Homepage www.biographiezentrum.de unter Schweizer Domain nutzen, sich für die Werbung Schweizer Mitglieder einsetzen, die Akquise von Kursteilnehmern und Ghostwriting-Aufträgen betreiben… und natürlich auch daran partizipieren. Doch das müsste detailliert bedacht und besprochen werden.

Zunächst einmal, Frau Schulthess, sind wir mit der jetzigen Situation keinesfalls einverstanden und behalten uns auch rechtliche Schritte vor, sollten wir in den nächsten Wochen zu keiner gütlichen Einigung kommen. Uns interessieren keine juristischen Auseinandersetzung, aber plagiieren lassen wir uns auch nicht.

Wie ist Ihre Haltung dazü“

Nachdem ich eine Frist gesetzt hatte, kam auch ein Anruf von Frau Schulthess, in dem Sie sich wenig einsichtig und kooperativ zeigte, vielmehr durchblicken ließ, dass sie in einem anderen Fall für die Rückgabe der schweizer Domain eines deutschen Unternehmens 5.000 Franken bekommen habe.

Ich mailte ihr daraufhin einen Link mit aktuellen Urteilen zum Domaingrabbing und der widerrechtlichen Nutzung von Markennamen, wie auch das Biographiezentrum einer ist. Da wir im Gespräch nicht weiterkamen, setzte ich Frau Schulthess am 13. Mai 2010 folgende Frist:

„Sehr geehrte Frau Schulthess,
nach Rücksprache mit meinen Kollegen vom Biographiezentrum fordern wir Sie auf:

1. Sie ändern den Namen Ihres Unternehmens, so dass keine Verwechslungsgefahr mehr mit unserem Biographiezentrum besteht. Als Frist setzen wir den 6. Juni 2010.

2. Sie geben uns kostenlos die Domain www.biographiezentrum.ch zurück. Unser Webmaster wird am 1. Juni 2010 den Domainumzug in Auftrag geben, dem Sie bis zum 6. Juni 2010 zustimmen.

3. Sollten beide oder nur einer der Punkte 1-2 bis zum 6. Juni 2010 nicht erfüllt worden sein, geben wir die Angelegenheit am 7. Juni an einen Schweizer Fachanwalt für Marken- und Wettbewerbsrecht. Alle anfallenden Kosten gehen dann zu Ihren Lasten. Weitere Gespräche über Kooperationsmöglichkeiten sind dann zudem ausgeschlossen.“

Mal sehen, was passiert! Wer Anregungen zu diesem Thema hat oder nützliche Informationen über das „Biographiezentrum Schweiz“ und deren Betreiberin, melde sich bitte – gerne auch vertraulich.