Die Welt schreibt am 13.11.2019 über ein Urteil, das auch für Auftragsbiografen und deren Kunden relevant sein kann: „Wer nur aus Interesse und ohne Gewinnabsicht an einer Biografie arbeitet, kann die Recherchekosten nicht von der Steuer absetzen. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße, wie aus einer Mitteilung von Mittwoch hervorgeht. Die Entscheidung stammt aus dem September (3 K 2083/18.).

Geklagt hatte ein Mann, der an einem Buch über das Leben und Wirken seines Vaters schreibt und dafür seit Jahren recherchiert. Von 2011 bis 2016 seien dem Sohn Kosten von rund 20 500 Euro entstanden. Diese habe er steuerlich geltend machen wollen. Das Finanzamt fand jedoch, dass der Kläger kein schlüssiges Konzept habe und nicht wisse, wie mit der Biografie Geld zu verdienen sei. Der Mann sei einfach «von der Idee begeistert», ein Buch über seinen Vater zu schreiben.“