Der Streitfall, wie er auch in diesem Blog umfassend besprochen worden ist, ist für die beteiligten Autoren – Prof. Marita Krauss, Torsten Dewi und Katrin Kaiser (jetzt Tempel) – gütlich ausgegangen! Doch nicht nur das, der Vergleich vor dem Münchner Landgericht vom letzten Donnerstag, den 11. März 2010, kann als vielversprechendes Signal für Wissenschaftler und Sachbuchautoren gedeutet werden, das in Zukunft andere Streitfälle ähnlicher Art positiv zu beeinflussen vermag!
Meine Haltung in dieser Debatte war von Anfang an, den Plagiats-Vorwurf gegen das Autorenpaar Dewi / Kaiser (Tempel) als ungerechtfertigt zu behandeln, und gleichzeitig die Ansprüche der Augsburger Professorin Marita Krauss auf Entgelt für die Nutzung ihrer wissenschaftlichen Arbeiten als berechtigt anzuerkennen. Jetzt ist es amtlich: Wie in der Wochenendausgabe des Münchner Merkur und in der Süddeutschen Zeitung zu lesen ist, haben die Münchner Filmproduktion Hofmann & Voges und die Historikerin Marita Krauss vor dem Münchner Landgericht am Donnerstag, den 11. März 2010 einen bis zum 18. März widerruflichen Vergleich geschlossen. Ersten Aussagen der Justitiarin Dagmar Graef zufolge, die Hofmann & Voges vertritt, wolle man keinen Widerspruch einlegen. Die Produktionsfirma wollte der Augsburger Professorin per einstweiliger Verfügung untersagen zu behaupten, die Nutzung ihrer Forschungen zur Verfilmung der Lebensgeschichte von Dr. Hope Bridges Adams Lehmann sei ein Plagiat und eine Urheberrechtsverletzung. Prof. Krauss ist jedoch aus dieser Verhandlung, in der sie die Beklagte war, ganz anders herausgegangen: Nun muss ihr die Produktionsfirma 15.000 Euro zahlen, und zwar, so der Richter, “als Abgeltung ihrer wissenschaftlich-publizistischen Leistung, die in der Auffindung und Darstellung des verfilmten Stoffes liegt”. Prof. Krauss’ Anwalt Patrick Jacobshagen resümiert: „Dieses Ergebnis ist eine Sensation. Eigentlich sollte meine Mandantin verklagt werden, jetzt aber wurden alle ihre ursprünglichen Forderungen erfüllt.“ Chapeau, Herr Anwalt!
Mit dem Vergleich hat die Filmproduktion in meinen Augen vermutlich noch Glück gehabt, denn der Nutzwert der Forschungen und Publikationen von Prof. Krauss zu diesem 5-Millionen-Filmprojekt (Arte / ZDF) hätte auch um ein Vielfaches höher taxiert werden können. Doch darüber muss hier nicht weiter debattiert werden, denn die Würfel sind gefallen und das Ergebnis steht fest.
Ich habe in meinem Artikel zu diesem Streitfall und vor allem in meinen Kommentierungen immer wieder auf die – in meinen Augen unglückliche – Rolle der Filmproduktionsfirma Hofmann & Voges in diesem Fall hingewiesen, die meiner Ansicht nach bereits während der Produktion für die Auffindung des Stoffes und die Nutzung der wissenschaftlichen Leistungen zu “Dr. Hope” an Frau Prof. Krauss hätte zahlen müssen – auch, um ihre Drehbuchautoren Dewi und Kaiser (jetzt Tempel) zu schützen. Es kann bei einem solchen Filmprojekt, wo sich die biographische Forschungslage zu “Dr. Hope” nahezu ausschließlich auf die Leistungen von Prof. Krauss konzentriert, nicht angehen, dass der Besuch einer Ausstellung und der Kauf einen Buchs für 19,90 Euro als Entgelt ausreichen soll, um damit den Großteil einer freien Verfilmung in den biographischen Fakten zu unterlegen und damit hohe Recherchekosten zu sparen.
Ich glaube, wir müssen auch darüber hier in diesem Blog nicht weiter diskutieren, das haben Dietmar Steinhaus, Roger Bader, Torsten Dewi und ich ausführlich und bisweilen kontrovers getan. Der Vergleich vor Gericht bestätigt Prof. Krauss’ und auch meine Ansicht völlig, und er entlastet das Autorenpaar Dewi/Kaiser (Tempel) von einem Vorwurf, der rufschädigend ist und den sie nicht – bei allen Kontroversen in manchen Sachfragen – verdient haben.
So freue auch ich mich über die Waffenruhe, wie sie Torsten Dewi in seinem immer wieder lesenswerten Wortvogel-Blog ausruft, und gebe das letzte Wort (vor den Kommentaren) an Frau Prof. Krauss, die diesen Text vor wenigen Stunden als 35. Kommentar zum Artikel „Urheberrecht und biographische Sachverhalte: Filmbiographie “Dr. Hope” – ein Plagiat?“ gepostet hat, der es aber verdient, an dieser Stelle nach vorne geholt zu werden und damit den Abschluß des Falls würdigend zu runden.
Lieber Herr Dr. Mäckler, lieber Herr Dewi, lieber Herr Steinhaus,
da nun eine juristische Einigung stattgefunden hat, mit der ich leben kann und mit der offenbar auch Herr Dewi zufrieden ist, wie ich seinem Blog entnehme, möchte ich noch einiges richtigstellen. Es sind – dafür bin ich ja inzwischen bekannt – nüchterne Fakten.
1. Ich habe nie gesagt, der Film oder der Roman seien „Plagiate“, das war der Überschriftenredakteur des Münchner Merkur. Deshalb sage ich das auch in Zukunft nicht. Ich habe jedoch den Medien und auch dem Gericht gesagt, dass die Drehbuchautoren sich an meinem Buch bedient haben, dass meine Hope-Biografie die zentrale Grundlage des Films und des Romans bildet. Das Gericht beschloss daher, mir 15.000 € zuzugestehen „als Abgeltung der wissenschaftlich-publizistischen Leistung, die in Auffindung und Darstellung des verfilmten Stoffes liegt“.
2. Nachdem ich mir den Film angesehen und den Roman nach seinem Erscheinen sorgfältig durchgelesen hatte, schickte mein Anwalt Anfang November 2009 ein Schreiben an die Produktionsfirma, dem rund zwanzig Seiten detaillierte Gegenüberstellungen beilagen. Spätestens seit Dezember kennt also Herr Dewi die Vorwürfe im Detail. Es stimmt daher nicht, dass ich allgemeine, nicht präzisierte Vorwürfe gleich öffentlich erhoben hätte. Alle diese Dinge lagen bereits seit drei Monaten auf dem Tisch, bevor der Artikel im Münchner Merkur erschien.
3. Meine Recherche zu Hope ging über Jahre. Ich war damals freie Autorin und Publizistin, den Lehrstuhl in Augsburg habe ich erst seit 2008. Allein die privat finanzierten Recherchereisen für meine erste Hope-Biografie summieren sich auf rund 20.000 €. Da niemand Hope kannte, betrug darüber hinaus der Druckkostenzuschuss 5.000 €.
4. Niemand hat mir freiwillig Danksagungen oder Geld für meine Arbeiten angeboten. Für alles musste ich Agenten oder Anwälte beschäftigen. Die Produktionsfirma bot mir nach zähen Verhandlungen 2007 nicht etwa eine „fünfstellige Summe“, sondern genau 9500 €. Dafür sollte ich neben Beratung, die ich sehr gerne gemacht hätte, alle meine Materialien der Firma geben, ebenso vorsichtshalber alle möglichen Rechte (die es angeblich nicht gibt), auch meine Printrechte. Das wollte ich nicht und daher kam der Vertrag nicht zustande. Auch eine Danksagung im Roman sollte nur erfolgen, wenn ich ohne Kenntnis des Textes auf alle denkbaren Rechte verzichtete. Das wollte ich jedoch nicht, ohne den Roman zu kennen.
Das Münchner Landgericht hat nun am Donnerstag, den 11. März einen Vorschlag zur Lösung der Dinge gemacht, dem sowohl die Produktionsfirma wie ich beigetreten sind: Ich wurde einbestellt, weil die Produktionsfirma gegen mich eine einstweilige Verfügung eingereicht hatte, ich ging mit 15.000 € im Plus.
Ich finde, die Kraft, die wir alle in diese Auseinandersetzung gesteckt haben, sollten wir nun wieder anderen, kreativen Dingen zuwenden.
Ihre Marita Krauss
Sehr geehrte Frau Prof. Krauss, sehr geehrter Herr Dr. Mäckler,
erlauben Sie bitte, dass ich ein paar Gedanken zu Ihrem Kommentar, Frau Prof. Krauss, äußere:
,,Ich habe nie gesagt, der Film oder der Roman seien „Plagiate“, das war der Überschriftenredakteur des Münchner Merkur. Deshalb sage ich das auch in Zukunft nicht. Ich habe jedoch den Medien und auch dem Gericht gesagt, dass die Drehbuchautoren sich an meinem Buch bedient haben, dass meine Hope-Biografie die zentrale Grundlage des Films und des Romans bildet."
Das ist in der Tat eine wichtige Unterscheidung. Allerdings ist es nie bestritten worden, dass Ihr Buch eine der Quellen war. Das war ja wohl auch der Grund, warum die Autoren Sie als Beraterin dabei haben wollten.
Die Kernfrage ist eine andere: Besitzen Forscher oder Sachbuchautoren Urheberrechte an den Forschungsgegenständen? Das mag in Ihrem Fall, wenn der Forschungsgegenstand noch nicht ,,abgegrast" ist einigermaßen überschaubar sein, in anderen Fällen ist soetwas überhaupt nicht praktikabel. Darüber hinaus ist es eine Vorstellung, die bei konsequenter Umsetzung den Kulturbetrieb und den öffentlichen wissenschaftlichen Fortschritt lähmte. Ich will meine bereits vorgebrachten Beispiele und Erläuterungen hier nicht wiederholen, aber einen Gedanken noch einmal zum Konkretisieren vortragen: Neue Themen bedeuten ganz zwangsläufig eine dünne Quellenlage. Dass Ihr Buch eine wesentliche Quelle ist, liegt also auch daran, dass die Auswahlmöglichkeiten nicht so groß waren, wie bei anderen historischen Stoffen. Es ist dabei erfreulich, dass die Qualität Ihrer Arbeit nach Darstellung Torsten Dewis so hoch einzuschätzen ist. Aber den Versuch, sich bei Ihnen quasi selektiv und in gleichsam räuberischer Absicht zu bedienen, kann man nicht unterstellen, eben weil es wenig Literatur zu dieser historischen Person gibt. Man kann sich damit behelfen, den Urheber der Quelle als Berater dazuzuholen. Das ist gängige Praxis und lässt sich rechtlich sauber handhaben.
,,Das Gericht beschloss daher, mir 15.000 € zuzugestehen „als Abgeltung der wissenschaftlich-publizistischen Leistung, die in Auffindung und Darstellung des verfilmten Stoffes liegt“."
Der durch Gerichtsbeschluss herbeigeführte Vergleich, wenn ich Sie richtig verstehe, entlohnt Sie für weniger, als eine Beteiligung an dem Fernsehprojekt. Ich weiss ja nicht, wie die Verhandlungen dazu liefen, wie könnte ich, aber dass die Autoren sie dafür gewinnen wollten, ist für mich sehr glaubhaft von Torsten Dewi dargestellt.
,,Meine Recherche zu Hope ging über Jahre. Ich war damals freie Autorin und Publizistin, den Lehrstuhl in Augsburg habe ich erst seit 2008. Allein die privat finanzierten Recherchereisen für meine erste Hope-Biografie summieren sich auf rund 20.000 €. Da niemand Hope kannte, betrug darüber hinaus der Druckkostenzuschuss 5.000 €."
Das ist hochinteressant und wirft ein neues Licht auf Ihre Haltung. Hier gilt Ihnen mein voller Respekt für diese Leistung und den betriebenen Aufwand! Dazu gehört sehr viel Idealismus, denn dass irgendwann sich dieser finanzielle und persönlich Einsatz rechnen wird, davon ist ja zunächst einmal nicht auszugehen.
Punkt 2 und 4 sind für mich weitgehend nicht prüfbar. Im Zweifel stehen hier Aussagen gegeneinander, und da will ich nicht spekulieren, denn, wie gesagt, ich finde das schon sehr beeindruckend, was Sie da geleistet haben. Aber einen Punkt will ich mir dann doch noch vornehmen:
,,Dafür sollte ich neben Beratung, die ich sehr gerne gemacht hätte, alle meine Materialien der Firma geben, ebenso vorsichtshalber alle möglichen Rechte (die es angeblich nicht gibt), auch meine Printrechte. Das wollte ich nicht und daher kam der Vertrag nicht zustande. Auch eine Danksagung im Roman sollte nur erfolgen, wenn ich ohne Kenntnis des Textes auf alle denkbaren Rechte verzichtete. Das wollte ich jedoch nicht, ohne den Roman zu kennen."
Es gibt da aus meiner Sicht zwei Aspekte:
a) Der Verzicht auf etwaige Rechte bedeutet nicht, dass diese existieren. Das ist nach meinem Verständnis eine Rückversicherung, die ausschließen soll, dass Sie beispielsweise während oder nach der Produktion des Films an an einem eigenem Filmprojekt arbeiten. Sie haben sicher ein Urheberrecht auf Ihr Sachbuch. Aber das bedeutet nicht, dass nicht andere Forscher weitere Sachbücher über Hope Bridge Adams Lehman veröffentlichen dürften. Selbst unter Verwendung Ihres Buches ist das erlaubt unter Quellenangaben und in wissenschaftlichen Kreisen üblich, guter Ton und zur Klarheit des Erhobenen verpflichtend, wie Sie wissen. Und dies schließt eben auch eine künstlerische Verwertung Ihrer Forschungsergebnisse ein.
b) Auf die weitere künstlerische Gestaltung hat man keinen Einfluss, wenn man ihn auf Verhandlungsbasis nicht erhält. Insofern ist für mich klar, dass die Danksagung unabhängig von der Kenntnis des Roman-Textes ist.
(,,Das Münchner Landgericht hat nun am Donnerstag, den 11. März einen Vorschlag zur Lösung der Dinge gemacht, dem sowohl die Produktionsfirma wie ich beigetreten sind: …"
Also doch kein Gerichtsbeschluss. Hatte mich schon gewundert. Daher von mir kein ,,Chapeau" an den Anwalt.)
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Steinhaus
Ach Herr Steinhaus, was ich an Ihren Kommentaren in all unseren Gesprächen wirklich schätzen und lieben gelernt habe 😉 : Dass Sie immer wieder eine rhetorische Spitzfindigkeit entdecken, die mir widerspricht.
Natürlich ist uns klar, dass ein Vergleich vor Gericht kein Urteil ist. Dennoch ist auch ein Vergleich verbindlich und signalgebend. Wenn wir bedenken, dass Frau Prof. Krauss als Beklagte in den Gerichtssaal ging und mit 15.000 Euro wieder rausging, die der Kläger an sie zu zahlen hat, statt Geld von ihr zu bekommen, dann kann man schon sagen: “Chapeu, Herr Anwalt!” Verständlich, dass die Klägerseite, die jetzt zu zahlen hat, darin anderer Meinung ist… Doch gerade Überaschungen und Widersprüche machen den Reiz unseres Lebens aus. Also ist auch Ihr “kein ‘Chapeau’ an den Anwalt” nachvollziehbar.
Ach, Herr Mäckler, was ich an Ihren Darstellung so schätzen gelernt habe, ist, dass Sie komplett am Inhaltlichen vorbeigehen, ohne auf sprachlogische Klarheit Wert zu legen:
Ich sehe deutliche Unterschiede zwischen den juristischen Begriffen ,,Urteil”, ,,Gerichtsbeschluss” und ,,Vergleich”. Sie nicht?
,,Natürlich ist uns klar, dass ein Vergleich vor Gericht kein Urteil ist.” Mir auch. Habe ich nicht kritisiert. Frau Prof. Krauss schrieb ,,Beschluss des Gerichts”. Das habe ich Klammern angemerkt. Eine Randbemerkung. Die darf gestattet sein, wenn es der Autorin des Kommentars um ,,nüchterne Fakten” geht. Nüchterner Fakt: Der Vergleich ist weder ein Gerichtsbeschluss noch ein Urteil und somit keinerlei Schuldspruch irgendeiner Seite!
Herr Steinhaus, ich stimme Ihnen in den Unterscheidungen der Begriffe vollkommen zu! Nur: Der Unterschied zwischen Vergleich, Gerichtsbeschluss und Urteil ist für mein “Chapeau dem Anwalt” völlig unerheblich, weil sich mein Lob einzig auf das Ergebnis – die Geldzahlung – bezieht, die von der Gegenseite sicherlich nicht so erwartet worden ist. Oder glauben Sie, Hofmann & Voges hätten geklagt, wenn sie gewusst hätten, dass sie diesen Vergleich würden eingehen müssen? Niemand zahlt “freiwillig”.
Nein, Herr Steinhaus, unsere Debatte um Sprachlogik ist in diesem Fall müßig, denn Gewinner der Auseinandersetzung vor Gericht sind die Autoren und Prof. Krauss’ Anwalt – sowie alle Wissenschaftler und Sachbuchautoren, die nun mit neuem Argumentationsfutter in Verhandlungen gehen können.
Natürlich könnte man beklagen, dass es in diesem Fall “nur” ein Vergleich und kein rechtsgültiges Urteil geworden ist. Doch bitte: Prozessieren ist nicht jedermans Sache, es ramponiert leicht die Nerven und den Geldbeutel und sein Ausgang ist ungewiss. Wir als Zaungäste – um Ihnen wieder einen Begriff zuzuwerfen, den Sie schon einmal bei mir missbilligt haben 😉 – haben leicht reden, wenn wir daheim gemütlich an unseren PCs sitzen und sich die Anderen die Nase blutig schlagen.
So, bitte nehmen Sie das nicht als Ausflucht oder Kneifen: Ich muss mich jetzt ein paar Stunden ausklinken, um andere Arbeiten zu erledigen. Schönen Tag – das meine ich freundlich und ernst – für Sie und die Anderen in der Runde!
,,So, bitte nehmen Sie das nicht als Ausflucht oder Kneifen: …”
Natürlich nicht! Dass Sie sich der Diskussion stellen, ist doch eindeutig, und ich schätze das hoch.
,, … weil sich mein Lob einzig auf das Ergebnis – die Geldzahlung – bezieht, die von der Gegenseite sicherlich nicht so erwartet worden ist.” Das kann man nur unterstellen, wenn man einen Vergleich als Sieg deuten will.
,,Nein, Herr Steinhaus, unsere Debatte um Sprachlogik ist in diesem Fall müßig, denn Gewinner der Auseinandersetzung vor Gericht sind die Autoren und Prof. Krauss’ Anwalt – sowie alle Wissenschaftler und Sachbuchautoren, die nun mit neuem Argumentationsfutter in Verhandlungen gehen können.” Auch das sehe ich anders: Weil es eben ein Vergleich ist und als solches ein Verhandlungsergebnis, dass vor einem Rechtsverfahren liegt, hat es nicht mehr Relevanz für die Sachfrage, wie jedes andere Verhandlungsergebnis. In der Tat kann man den Vergleich in zwei Richtungen deuten.
,,Wir als Zaungäste – um Ihnen wieder einen Begriff zuzuwerfen, den Sie schon einmal bei mir missbilligt haben …” Da habe ich mich wohl nicht klar ausgedrückt: Der Begriff stört mich nicht und er stimmt ja auch. Mich störte der Eindruck, den ich hatte, es bei einer oberflächlichen Betrachtung zu lassen, und daraus zu schlussfolgern.
,,So, bitte nehmen Sie das nicht als Ausflucht oder Kneifen …” Natürlich nicht (ganz ohne Ironie)!
Viele Grüße
Dietmar Steinhaus
Oh, ich hätte vor dem Senden meinen letzten Kommentar scrollen sollen …
Da gebe ich Ihnen völlig Recht, Herr Steinhaus, der Vergleich ist in verschiedene Richtungen interpretierbar. “Sieg” oder “Niederlage” sind letztlich in diesem Fall nicht objektivierbar, sondern Auslegungs- und Empfindungssache – wobei es schon einen Unterschied macht, 15.000 Euro aufs eigene Konto überwiesen zu bekommen, oder nicht. Doch wie heißt es schon in der Bibel: “Geben ist seliger denn nehmen.” 😉
Ich war erleichtert über das Ergebnis und freue mich mit Frau Prof. Krauss, aber ich freue mich auch darüber, dass Torsten Dewi sich durch den Vergleich vor Gericht rehabilitiert sieht. Meine Solidarität mit ihm, was den Plagiats-Vorwurf angeht, war nicht rhetorisch.
Wenn sich die Filmproduktion über das Verhandlungsergebnis ebenso freut und sich als Sieger sieht, dann will ich besonders fröhlich sein, denn das wäre eine Win-Win-Situation.
Ich hatte die Problematik nur anfänglich im Wortvogel-Blog gelesen, wo das Ganze etwas sehr pro-Dewi-lastig diskutiert wurde. Bin durch Zufall hier gelandet und habe die Diskussion im Nachhinein interessiert und teilweise belustigt verfolgt. Und endlich mal auch einen Kommentar aus der Feder von Frau Dr. Krauss gelesen. Was ich daran sehr bemerkenswert finde, sind ihre Erläuterungen zu dem (niedrigen) Angebot der Filmfirma und den Bedingungen. Insofern scheint mir Dewis Vorwurf, ihr ginge es um "Geld, Macht und Ruhm" doch etwas sehr überzogen.
Einen größeren Artikel über Dr. Hope und Prof. Krauss’ mühsamer Rekonstruktion ihrer Lebensgeschichte finden Sie bei einestages Zeitgeschichte:
http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/6204/allein_unter_maennern.html
Eine aktuelle, nicht ganz schmeichelhafte Filmkritik finden Sie im Spiegel, Nr. 11/2010. Die kann man auch online lesen, wenn man sich bei http://www.spiegel.de registriert hat.
Die Kritik habe ich schon gelesen, kann mir aber noch kein eigenes Bild machen, da ich den Film gestern nicht auf Arte gesehen habe. Ich glaube kaum, dass ein solcher Verriss wirklich gerechtfertigt ist. Es gibt jedenfalls auch viele recht positive Kritiken. Manchmal kommt es mir so vor, als ob manche Kritiker in einer eigenen Welt leben. Die Quoten auf Arte waren sehr gut, mal sehen wie es im ZDF läuft. Die Kritik auf SPON hat Dewi ja ganz locker abperlen lassen, er hat in das Werk ja viel Herzblut gesteckt.
Bei der Diskussion über eine gerechte Entlohnung von Frau Prof. Krauss sympathisiere ich mit der Einstellung, dass ihr Beitrag schon (auch finanziell) gewürdigt werden sollte (wie es ja auch durch den Vergleich geschehen ist). Auch wenn ich die angesprochene Problematik der nicht schützenswerten historischen Fakten sehe. Eine knifflige Rechts- und Moralfrage.
Was das Angebot betrifft, muss man die widersprüchlichen Aussagen so stehen lassen, meine ich. Es gibt jetzt einen Vergleich, den beide Seiten für sich ,,verbuchen”, also offenbar das vorige Problem gelöst hat. Warum das nicht ohne diese Auseinandersetzung ging, müssten sich die Beteiligten fragen. Weder in Prof. Krauss` noch in der Stelle des Autorenteams würde ich diese Diskussion jetzt weiter führen, somit ist nicht zu erwarten, dass man sich ein genaueres Bild machen können wird.
Auch wenn ich Gefahr laufe, mich zu wiederholen und etwas erneut zu schreiben, was ich mit anderen Worten schon geschrieben habe:
– Die Leistung von Frau Prof. Krauss wird, soweit ich verstanden habe, nicht angezweifelt oder diskreditiert. Falls das Angebot an Marita Krauss nicht ihren Vorstellungen entsprochen hat, ist dies nicht dem Autoren-Team anzulasten, das die Historikerin ja gerade wegen ihrer Leistung als Beraterin haben wollte.
– Das vergossene Herzblut und der finanzielle, sehr mutige und idealistische Aufwand von Frau Prof. Krauss, den ich ihr vollständig und ohne Abstriche glaube, bedeutet für die Urheberrechtsfrage gar nichts und darf dafür auch nichts bedeuten. Man muss hier einfach unterscheiden zwischen kreativen/fiktiven Elementen, die geistiges Eigentum sein können, und Ergebnissen aus der Forschung, die bei Veröffentlichung frei zugänglich sind. Beispielsweise auf technische Errungenschaften kann man Patent-Rechte anmelden, aber auf historische Personen oder Fakten nicht. Anderenfalls hätte sich Frau Prof. Krauss diese Frage bei den von ihr verwendeten Quellen auch schon stellen müssen.
– Meine persönliche Einschätzung aufgrund des Zweiteilers ist, dass die Leistung der Fernsehproduktion insgesamt, vom Drehbuch bis zur Ausstattung, der Leistung Prof. Krauss gerecht wird, und ich glaube zudem, dass Prof. Krauss´ Buch die wichtigste (wenn ich richtig erinnere) mehrerer Quellen war und die Austellung Ideenstifter für das Fernsehprojekt.
– Dass Kreative sich in dieser Weise bei in diesem Falle Historikern ,,bedienen” ist in meinen Augen keine knifflige Rechtsfrage, weil die Sachinformationen veröffentlicht sind und hat keinerlei moralischen Beigeschmack. Eher im Gegenteil: Ich erwarte bei solchen Filmen oder Büchern, dass sie Forschungsergebnisse verwenden, um der historischen Person und den Ereignissen gerecht zu werden; sie einfach nachzuerzählen, ist wohl dramturgisch nicht sinnvoll.
– Der Zweiteiler hat das Leben von Dr. Hope Bridge Adams Lehmann verkürzt dargestellt. Dies wurde von Prof. Krauss als ,,Fehler” bezeichnet, wenn ich richtig erinnere. Auch dies sehe ich nicht so: Es geht darum, wie Heike Makatsch erzählte, mehr darum, der Person an sich und ihrer Motivation nahe zu kommen und das Publikum an dieser Person zu interessieren. Der, wahrscheinlich erfundene, dramaturgische Kniff, dass Dr. Hope nach Aufgabe ihre gemeinsamen Praxis kurz vor ihrem eigenen Tod ihrer ersten damals jungen Patientin aus Frankfurt begegnet, die ihr dankt, ist in meinen Augen eine sehr schöne Klammer. Hier zeigt sich exemplarisch der Unterschied zu einer wissenschaftlich fundierten Biografie einer Historikerin. Denn bei aller Kreativität in der Gestaltung ist sie an falsifizierbaren Fakten gebunden, während in einem Roman oder Drehbuch solche Ereignisse erfunden werden dürfen, um etwas auszusagen, Atmosphäre zu schaffen oder ähnliches.
– Die Arbeit der Autoren und des Filmprojekts nützt der Arbeit von Prof. Krauss unmittelbar: Wenn der Film Interesse an der historischen Person weckt, animiert er sicher dazu, sich Fakten zu der Person anzulesen. Nicht nur für Ärzte, Ärztinnen, Pflegepersonal, Frauenrechtlerinnen oder Sozialdemokraten werden Fakten zu Dr. Lehmann spannend sein. Ich bin mir sicher, dass sich das in den Verkaufszahlen der Kraussschen Biografie niederschlagen wird.
– Ich habe den Zweteiler mit viel Vorfreude gesehen. Das ist immer gefährlich, weil diese Erwartungen möglicherweise nicht erfüllt werden. Mir ging das aber nicht so. Vielmehr empfand ich den Film als schön, spannend, schön erzählt, großartig fotografiert und anrührend gespielt. Nicht etwa, weil mir Torsten Dewi sympathisch ist (Frau Prof. Krauss erschien mir übrigens auch nicht als geldraffende Furie oder ähnliches), ist der Zweiteiler gelungen und ein Dienst an dem Forschungsgegenstand von Frau Prof. Krauss.
Was an diesen Überlegungen sachlich nicht stimmig sein sollte, erschließt sich mir nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Steinhaus
Oh, bitte um Entschuldigung, aber dies habe ich doch noch vergessen:
Die Kritik bei SPon erscheint mir ausgesprochen gallig. Das uralte Girlie-Klischee der Heike Makatsch erneut auszugraben, empfinde ich auch angesichts ihrer Leistungen insbesondere in diesem Film fast als beleidigend.
Sie werden lachen, Herr Steinhaus, aber ich stimme Ihnen zu, was Ihre Kritik an der SPon-Kritik betrifft! Jetzt, wo ich im ZDF gerade den ersten Teil gesehen habe, erscheint mir die zweiteilige Filmbiographie in anderem Licht.
Um es gleich zu sagen: Abgesehen von der Einleitung, wo mir die Dialoge überfrachtet in ihrem thematischen Auf- und Überbau erscheinen – Revolutionszeit, Arbeiterbewegung, Emanzipation der Frauen um 1870 -, empfand ich das Drehbuch in vielen Szenen als durchaus gut und in den Dialogen pointiert geschrieben! Wäre ich Oberlehrer, würde ich dafür die Note 1-2 geben.
Aber, und das ein großes: Insgesamt glaube ich nicht, dass diese Filmbiographie bedeutend ist, was nicht den Drehbuchautoren oder der wissenschaftlichen Vorlage von Prof. Krauss anzulasten ist, sondern der mittelmäßigen Umsetzung durch die Filmproduktion. Diese glatte, “überbelichtete” Ästhetik perfekt ausgeleuchteter Ambiente und Protagonisten macht in meinen Augen nahezu jede Szene “historisch” unglaubwürdig, marionetten- und kulissenschieberhaft.
Bedenken wir, dass um die Zeit von 1880 – in der der erste Teit des Films weitgehend spielt – die industrielle Glühlampe in den Haushalten einen Wirkungsgrad von 2-3 Prozent hatten. Entsprechend “funzelig” sah es in den Häusern schon am Nachmittag aus. Doch was wir in dieser Verfilmung geboten bekommen, erscheint wie ein durchwegs perfekt ausgeleuchtetes Puppentheater mit minimaler Atmosphäre und Reiz. Wäre ich nicht durch diesen Blog und unser ernsthaftes Gespräch gezwungen, die Filmbiographie in beiden Teilen bis zum Ende anzuschauen, hätte ich schon nach den ersten 20 Minuten ausgeschaltet, was nicht am Drehbuch und den Dialogen liegt.
Um daher eine provokante These in unser Gespräch zu werfen, wie sie in den Medien bislang noch weniger thematisiert worden ist: Den – vielfach zu Unrecht gescholtenen – Drehbuchautoren Torsten Dewi, Katrin Kaiser (Tempel) und Christoph Callenberg wäre eine bessere Produktion zu wünschen gewesen, ausserdem eine Regie, Kamera und Beleuchtung, die Künstlern gleich hätten szenisch atmosphärisch dicht zeichnen und malen – eben künstlerisch filmen – können! Gutes Handwerk allein reicht nicht bei biographischen Portraits.
Ob die Schauspielerbesetzung optimal ist, sei dahingestellt. Die Darsteller hätten auf alle Fälle weniger theaterhaft inszeniert werden können, um ihre Wirkung überzeugender zu entfalten. Manche Szenen haben mich berührt, doch großes (Pantoffel-)Kino scheint das nicht zu sein, was da für fünf Millionen Euro inszeniert worden ist.
Insgesamt empfinde ich – je länger wir uns damit beschäftigen – eine gewisse Tragik um diesen Filmstoff “Dr. Hope”, der großartig angelegt, aber in meinen Augen wenig ergreifend ausgebreitet worden ist. Ich würde mich wundern, wenn über die Verfilmung in wenigen Monaten – geschweige denn Jahren – noch jemand spricht, was – wie gesagt – den Drehbuchautoren nicht anzulasten ist.
Sehr geehrter Herr Dr. Mäckler,
ich lache nicht, ich freue mich!
Das die Beleuchtung quasi unhistorisch ist, ist mir ehrlich gesagt nicht aufgefallen und hat mich dementsprechend auch nicht gestört. Ich kann mich an die Szene erinnern, in der die Doktorin in Frankfurt einen Hausbesuch bei der Arbeiterfamilie macht. Die wirkte auf mich sehr bedrückend. Da kann auch daran gelegen haben, dass die anderen Szenen so lichtdurchflutet waren, das Zimmer der Familie aber eher karg und düster.
Wenn ich so darüber nachdenke, erscheinen mir auch die Szenen der Anfangsjahre in Düsseldorf (das war doch Düsseldorf, oder?) eher gedeckt ausgeleuchtet und ebenso viele Szenen im zweiten Teil.
Ich denke deshalb, dass da keine historische Authentizität hergestellt werden sollte, sondern eine Lichtdramaturgie und natürlich, insbesondere in der Natur, schöne Bilder.
Die von Ihnen kritisierte Wohlgefälligkeit hat mir wohl gefallen (5 Euro in die Wortspielkasse).
Folgende E-Mail sandte ich kürzlich an eine Wikipedia-Autorin / einen Wikipedia-Autor, die oder der anonym bleiben möchte:
Liebe/r……
über mein Webanalyseprogramm PIWIK schaue ich gern nach, welche Suchbegriffe auf meine Webseiten geführt haben. Oft stoße ich dabei auf „Dewi Plagiat“ und schaute heute mal nach, was bei Wikipedia darüber steht: http://de.wikipedia.org/wiki/Torsten_Dewi
Da ich Torsten Dewi aus meinen jungen Jahren bei der TV-Zeitschrift Gong als netten Kollegen kenne und der Fall mich außerdem als Biograph und Sachbuchautor interessierte, habe ich mich ihm damals intensiv in meinem Biographieblog angenommen:
https://www.meine-biographie.com/2010/vergleich-vor-landgericht-zu-%e2%80%9edr-hope%e2%80%9c-filmproduktion-muss-15000-euro-an-prof-marita-krauss-zahlen/
Meines Wissens sind diese Blogbeiträge die umfangreichste Diskussion und Dokumentation im Web zu diesem Fall. Das Besondere darin ist außerdem der einzige Beitrag, den die Klägerin Prof. Marita Krauss dazu publiziert hat (alle anderen publizierten Wortlaute von ihr sind meines Wissens nur Zitate in Zeitungen). Marita Krauss‘ Beitrag finden Sie am Ende des Artikels abgedruckt: „Lieber Herr Dr. Mäckler, lieber Herr Dewi, lieber Herr Steinhaus“…
Als Autor gibt es wohl kaum eine größere Schmach, als des Plagiats verdächtigt zu werden. Diesen Verdacht wird Torsten Dewi wohl nicht mehr aus seiner professionellen Vita rauskriegen, weil darüber öffentlich diskutiert wurde und auch Wikipedia dies feststellt. Ich sehe den Fall aber differenzierter, und so ist auch der Gerichtsvergleich zu verstehen: Die Filmproduktionsfirma hätte von Anfang an die Nutzung der Forschungen von Marita Krauss bezahlen müssen, “als Abgeltung ihrer wissenschaftlich-publizistischen Leistung, die in der Auffindung und Darstellung des verfilmten Stoffes liegt”.
In meinen Augen – und dafür spricht der Vergleich – hat die Filmproduktion die alleinige Schuld an diesem Autorendesaster, in dem dann die beiden Autoren Dewi und Tempel die Leidtragenden und gebrandmarkten wurden.
Vielleicht haben Sie ja Lust dazu, liebe/r…… , diese Passage in der Wikipedia zu differenzieren.
PS. Und noch etwas: Ob „Künstlerisches Schaffen“ der lexikalisch rechte Begriff für Dewis Wirken ist, würde ich in Frage stellen, denn er ist vor allem als Filmjournalist, Autor und Drehbuchautor tätig: Ich würde eher „Literarisches Schaffen“ o.ä. schreiben. Sicher finden Sie den richtigen Begriff dafür.
“Als Autor gibt es wohl kaum eine größere Schmach, als des Plagiats verdächtigt zu werden. Diesen Verdacht wird Torsten Dewi wohl nicht mehr aus seiner professionellen Vita rauskriegen, weil darüber öffentlich diskutiert wurde und auch Wikipedia dies feststellt.” Ein Grund mehr, mit haltlosen und rechtlich wie sachlich unbegründeten Vorwürfen und Verdächtigungen zurückhaltend zu sein, finde ich. Es wäre beispielsweise für einen Doktor eine große Schmach, wenn jemand hartnäckig behaupten würde, die Doktorarbeit sei ein Plagiat. Wie wollte man sich dagegen wehren? Und selbst wenn man sich gewehrt hat und alles klargestellt hat, bliebe die Schmach, nur weil jemand etwas behauptet hat, weiter behauptet und das als Eintrag nach Wikipedia gelangt.
Wer angeklagt wird, hat Schuld. Ist das die Sicht des Admins? Das halte ich für moralisch ausgesprochen verwerflich!
“Und noch etwas: Ob „Künstlerisches Schaffen“ der lexikalisch rechte Begriff für Dewis Wirken ist, würde ich in Frage stellen, denn er ist vor allem als Filmjournalist, Autor und Drehbuchautor tätig: Ich würde eher „Literarisches Schaffen“ o.ä. schreiben. Sicher finden Sie den richtigen Begriff dafür.” Sie müssen aber schon aufpassen, dass es nicht in ihre Nase regnet, wenn Sie sie so hoch tragen …
Herr Steinhaus, warum jetzt Ihre neuerliche Meldung? Liegt diese Thematik von 2010 nicht mehrere Jahre zurück und ist unsere Diskussion damals nicht allseits gütlich abgeschlossen worden? Formulierte damals einer von uns im Eifer des Gesprächs missverständlich oder gar ehrenrührig, habe ich die Passage jedesmal sofort zeitnah aus meinem Biographieblog gelöscht, wodurch die Angelegenheit sofort erledigt war. Dank der substanzreichen Beiträge von Torsten Dewi, Ihnen, mir sowie Prof. Marita Krauss wurde die Diskussion dadurch u.a. auf FemBio. Frauenbiographieforschung verlinkt: http://www.fembio.org/biographie.php/frau/biographie/hope-adams-bridges-lehmann/
Warum sollte ich mir von Ihnen jetzt Hochnässigkeit vorwerfen lassen? “Künstlerisches Schaffen” ist etwas anderes als “Literarisches Schaffen”, und für einen Autor – in welchem Genre er auch arbeitet – sicher präziser formuliert, ohne zu werten. Was sollte in dem Wikipedia-Artikel für einen Autor, dessen professionelle Vita lexikografiert wird, in der Formulierung “Literarisches Schaffen” (versus “Künstlerisches Schaffen”) despektierlich sein?
In unserer Diskussion damals hielt ich anfangs “Dietmar Steinhaus” für ein Pseudonym eines selbstinszenierten Dewi-Fürsprechers, wie es häufig in Internetforen vorzufinden ist (wo Anonymität leider häufig als Kampf- und Diffamierungsmmittel eingesetzt wird), bis ich herausfand, dass es sich bei Ihnen, Dietmar Steinhaus, wirklich um eine eigenständige Persönlichkeit mit eigener (musikalischer) Vita handelt: http://akkordeon-lehrer.de/
Das respektiere ich sehr, Herr Steinhaus! Was Sie als Musiker – mit eigenen Kompositionen und musikalisch-didaktischem Lehranspruch – jedoch in diesem Fall “Dewi – Dr. Hope” so sehr reizt und warum Sie eine so umfangreiche Diskussion maßgeblich mitbegleitet haben, erschließt sich mir immer noch nicht. Das jedoch würde mich sehr interessieren. (Allerdings mit einer Bitte: Hören Sie auf, Herr Steinhaus, mich persönlich weiter anzugreifen! Ich habe diesen Fall, der nicht meiner ist, sondern der von der Münchner Filmproduktion Hofmann & Voges, Torsten Dewi und Prof. Marita Krauss, nur in Kommentaren begleitet – und das nach bestem Wissen und Gewissen. Mit Torsten Dewi bin ich privat und über Facebook nach wie vor hin und wieder in kollegialem Austausch, ohne Ressentiments oder tieferer Verbindung, aber mit Respekt.) Wenn Sie mit mir also weiterhin kommunizieren möchten, Herr Steinhaus, bin ich dankbar dafür, aber bitte – wie gesagt – ohne “Schwarzem-Peter”-Spiel. Das kann nicht unsere Sache sein (zumindest nicht meine) – und vor allem nicht nach den fünf Jahren, die seitdem verstrichen sind.
Hallo Herr Dr. Mäckler,
der Vorwurf der Hochnäsigkeit ist in der Tat persönlich und hart; mich würde er auch ärgern. Aber bevor ich detaillierter schreibe, muss ich etwas vorwegschicken: meine neuerliche Meldung hat rein gar nichts mit Torsten Dewi zu tun. Es gefällt ihm auch nicht, dass ich nochmal etwas dazu geschrieben habe, weil er das auf sich beruhen lassen möchte und mich deshalb gebeten hat, es gut sein zu lassen. Es ist tatsächlich eher Zufall, dass ich hier noch einmal rein gesehen habe. Anlass war ein Gespräch mit einer Freundin über Heike Makatsch und ihre Frauenrollen. Und da sah ich hier noch einmal rein und mir fiel eben Ihr letzter Eintrag auf.
Dank der substanzreichen Beiträge von Torsten Dewi, Ihnen, mir sowie Prof. Marita Krauss wurde die Diskussion dadurch u.a. auf FemBio. Frauenbiographieforschung verlinkt. Das finde ich sehr schön.
“Künstlerisches Schaffen” ist etwas anderes als “Literarisches Schaffen”, und für einen Autor – in welchem Genre er auch arbeitet – sicher präziser formuliert, ohne zu werten. Das ist richtig. Ich gehe sogar davon aus, dass das von Torsten Dewi selbst auch seinem eigenen Schaffen gegenüber so oder ähnlich gesehen wird.
Was sollte in dem Wikipedia-Artikel für einen Autor, dessen professionelle Vita lexikografiert wird, in der Formulierung “Literarisches Schaffen” (versus “Künstlerisches Schaffen”) despektierlich sein? Ich beziehe mich auf Ihr Postscriptum (oder steht die bei Wikipedia?): “Und noch etwas: Ob „Künstlerisches Schaffen“ der lexikalisch rechte Begriff für Dewis Wirken ist, würde ich in Frage stellen, denn er ist vor allem als Filmjournalist, Autor und Drehbuchautor tätig”. Als hochnäsig wirkt das aus folgenden Fragen heraus auf mich:
1. Wer bestimmt, was Kunst ist?
2. “Als Filmjournalist, Autor und Drehbuchautor” kann man kein Künstler sein? Drehbücher eignen sich also nicht als Kunstwerk?
Und lesen Sie es selbst noch einmal: es klingt eine deutliche Herablassung heraus.
In unserer Diskussion damals hielt ich anfangs “Dietmar Steinhaus” für ein Pseudonym eines selbstinszenierten Dewi-Fürsprechers, wie es häufig in Internetforen vorzufinden ist (wo Anonymität leider häufig als Kampf- und Diffamierungsmmittel eingesetzt wird) Ja, das kommt vor, aber warum sollte er so etwas tun? Mittlerweile kenne ich ihn sogar persönlich und kann nur sagen, dass das überhaupt nicht zu seiner Persönlichkeit passen würde.
Das respektiere ich sehr, Herr Steinhaus! Das freut mich natürlich.
Was Sie als Musiker – mit eigenen Kompositionen und musikalisch-didaktischem Lehranspruch – jedoch in diesem Fall “Dewi – Dr. Hope” so sehr reizt und warum Sie eine so umfangreiche Diskussion maßgeblich mitbegleitet haben, erschließt sich mir immer noch nicht. Das jedoch würde mich sehr interessieren. Dann will ich versuchen, das zu beantworten: was meine Profession oder mein Lebensentwurf damit zu tun haben, erschließt sich mir nun wieder nicht. Ich koche beispielsweise gerne, ohne Koch zu sein. Dem steht meine berufliche Grundlage auch nicht im Wege. Es ist schön, dass Sie meine Identität richtig ermittelt haben. Allerdings sieht dieser Rückgriff auf meinen Beruf ganz danach aus, als wollten Sie andeuten, dass meine Argumente entwertet werden sollen, weil ich als Fachfremder auftrete.
Nur habe ich allerdings als Musiker ebenfalls mit Urheberrecht zu tun und denke, dass darüber hinaus die Argumente zählen, nicht die Autorität.
und vor allem nicht nach den fünf Jahren, die seitdem verstrichen sind. Das ruft mir wieder in Erinnerung, wie mühsam das Gespräch teilweise war: wieso fünf Jahre? Ich bezog mich auf einen Kommentar von ihnen von 2012. Den haben Sie also zwei Jahre nach dem Ende der Diskussion gepostet. Darauf bin ich jetzt zufällig gestoßen und antworte also jetzt darauf, weil ich eben nach der Diskussion keine weitere Veranlassung sah, diese künstlich am Leben zu halten.
Der Kern meiner Kritik ist aber folgender: wie kann es sein, dass Sie den Vorwurf des Plagiats, als Makel Torsten Dewi anlasten? Ihm, nicht dem Autorenteam, sondern ihm allein. Das allein ist schon bemerkenswert und vielsagend. Wie kann es zudem sein, dass Sie das überhaupt als Makel meinen hervorheben zu müssen? Denn weder juristisch noch sachlich liegt ein Plagiat vor. Ich weiß nicht, wie das mit Ihnen ist, aber ich habe beide Bücher gelesen und die Verfilmung gesehen. Das Buch von Prof. Kraus ist eine Biografie, der Roman ein Roman und der Film ein Film. Zeigen Sie auch nur eine Stelle, die plagiiert ist!
Und damit kommen wir abschließend zu meiner Motivation (meinetwegen, wenn das irgendwie wichtig sein sollte, als Musiker): ich finde es unerträglich, wenn es reicht, eine aggressive Behauptung aufzustellen und das als Anklage und Verurteilung reicht. Eine außergerichtliche Einigung ist kein Schuldeingeständnis und kein Freispruch zweiter Ordnung. Das sagt genau gar nichts aus. Dann aber zu interpretieren, und das tun Sie, da bliebe ein Makel haften bei einem Mann, der sowieso kein Künstler sei oder sein könne, müsste weitere Adjektive als hochnäsig finden lassen.
Es kann nicht sein, dass die Behauptung, jemand habe gestohlen, diesen zum Dieb macht, und wenn bewiesen ist, dass er das nicht ist, man sagt, ja, aber der Makel des Verdachts bleibt haften.
Torsten Dewi steht da drüber. Ich erlaube mir, unabhängig von seiner Einstellung und sogar gegen seinen Wunsch, solch eine Haltung, wie Sie sie hier zeigen, als hochnäsig zu beschreiben und damit, wie ich finde, zurückhaltend zu sein.
Herr Steinhaus, der Vorwurf des Plagiats stammt von Prof. Krauss. Ich erfuhr davon in den Medien und stellte den Fall in meinem Biographieblog zur Diskussion, weil es sich auch um ein biographisches Thema handelt. Mit Torsten Dewi war eine Diskussion möglich, seine Co-Autorin Katrin Kaiser (bzw. Katrin Tempel) enthielt sich des Beitrags. Ich habe eine klare Aussage gemacht, dass ich nach unseren erhellenden Diskussionen die Schuldfrage bei der Filmproduktion sehe (was auch heute noch meine Meinung ist), dass jedoch die mediale Auseinandersetzung zu Lasten der Autoren ging, was ich – selbst Autor – bedauere. Es ist doch Fakt, dass in den Medien die Namen der beiden Autoren mit dem Fall verbunden sind, während sich die Filmproduktion elegant aus der Affäre ziehen konnte.
Ich denke, Herr Steinhaus, damit ist unsere Diskussion erschöpft. Dass Sie mir erneut Negatives unterstellen, u.a. mit meinem Verweis auf Ihre Profession, zeigt mir einmal mehr, dass es Zeit wird, diese Auseinandersetzung endgültig zu schließen und unsere Energie anderweitig einzusetzen. Sie haben alles gesagt, was Ihnen am Herzen liegt, und ich auch. Damit sollte es gut sein.