Urteil: Recherchekosten zur Privatbiografie nicht absetzbar
Die Welt schreibt am 13.11.2019 über ein Urteil, das auch für Auftragsbiografen und deren Kunden relevant sein kann: “Wer nur aus Interesse und ohne Gewinnabsicht an einer Biografie arbeitet, kann die Recherchekosten nicht von der Steuer absetzen. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße, wie aus einer Mitteilung von Mittwoch hervorgeht. Die Entscheidung stammt aus dem September (3 K 2083/18.).